Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013

 

 

 

TOP 14

Masterplan der Stadtentwicklung
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 213/13 (Dez. I, Amt 60) vom 19.06.2013,
2011-16/DS-I(A)0400
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 03.07.2013,
2011-16/DS-I(A)0400/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0400/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der in Anlage 1 dargestellten Prozessplanung zur Erarbeitung eines Masterplans der Stadtentwicklung wird zugestimmt.

 

2.    Die Gesamtkosten werden auf 400.000 € bis 600.000 € geschätzt. Sie sind anteilig vom Verein „Offenbach offensiv“ (in Gründung) und der Stadt Offenbach am Main zu tragen, wobei der städtische Anteil 50 % der Gesamtkosten und 200.000 € nicht überschreiten darf. Zur Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Verein und Stadt wird der Magistrat beauftragt, einen Kooperationsvertrag auszuarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

3.    Zur Co-Finanzierung des Masterplanprozesses und zur Unterstützung der Mittelakquise des Vereins „Offenbach offensiv“ werden als städtischer Anteil 200.000 € bereitgestellt. Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt über das Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ (09.01.06)“ im Rahmen der in den Jahren 2012 bis 2013 veranschlagten Mittel.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0400/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.     Der in Anlage 1 dargestellten Prozessplanung zur Erarbeitung eines Masterplans der Stadtentwicklung wird zugestimmt.

 

2.     Die Gesamtkosten werden auf 400.000 € bis 600.000 € geschätzt. Sie sind anteilig vom Verein „Offenbach offensiv“ (in Gründung) und der Stadt Offenbach am Main zu tragen, wobei der städtische Anteil 50 % der Gesamtkosten und 200.000 € nicht überschreiten darf. Zur Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Verein und Stadt wird der Magistrat beauftragt, einen Kooperationsvertrag auszuarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

3.     Zur Co-Finanzierung des Masterplanprozesses und zur Unterstützung der Mittelakquise des Vereins „Offenbach offensiv“ werden als städtischer Anteil 200.000 € bereitgestellt. Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt über das Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ (09.01.06)“ im Rahmen der in den Jahren 2012 bis 2013 veranschlagten Mittel.

 

Punkt 4 des Ursprungsantrags wird gestrichen.

 

2011-16/DS-I(A)0400

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0400/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2011-16/DS-I (A)0400

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der in Anlage 1 dargestellten Prozessplanung zur Erarbeitung eines Masterplans der Stadtentwicklung wird zugestimmt.

 

2.         Die Gesamtkosten werden auf 400.000 € bis 600.000 € geschätzt. Sie sind anteilig vom Verein „Offenbach offensiv“ (in Gründung) und der Stadt Offenbach am Main zu tragen, wobei der städtische Anteil 50 %  der Gesamtkosten nicht überschreiten darf. Zur Aufgaben- und Kostenteilung zwischen Verein und Stadt wird der Magistrat beauftragt, einen Kooperationsvertrag auszuarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.         Zur Co-Finanzierung des Masterplanprozesses und zur Unterstützung der Mittelakquise des Vereins „Offenbach offensiv“ werden als städtischer Anteil vorerst 200.000 € bereitgestellt. Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt über das Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ (09.01.06)“ im Rahmen der in den Jahren 2012 bis 2013 veranschlagten Mittel.

 

4.         Werden ggfs. weitere Mittel erforderlich, so wird ein Ergänzungsbeschluss den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Mittel hierfür sind in der Finanzplanung bereits vorgesehen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.07.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung