Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013

 

 

 

TOP 16

Gefahrenabwehrverordnung über die Ausgestaltung der Nummerierungspflicht der Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Grundstücke in der Stadt Offenbach am Main (Hausnummernverordnung)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 216/13 (Dez. I, Amt 62) vom 19.06.2013,
2011-16/DS-I(A)0402

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Die Gefahrenabwehrverordnung über die Ausgestaltung der Nummerierungspflicht der Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Grundstücke in der Stadt Offenbach am Main (Hausnummernverordnung) gemäß Anlage 1 wird erlassen.

 

2.    Die Polizeiverordnung über das Festsetzen von Hausnummern sowie das Beschaffen, Anbringen und Unterhalten von Nummernschildern in der Stadt Offenbach am Main (Hausnummernverordnung) vom 27. August 1983 wird aufgehoben.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.07.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung