Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013

 

 

 

TOP 18

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 6 Nr. 69/52, Mühlheimer Straße 204 = 350 m²
Antrag Magistratsvorlage Nr. 220/13 (Dez. I, Amt 80) vom 19.06.2013,
2011-16/DS-I(A)0404

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.  Das zum 31.12.2030 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Mühlheimer Straße 204 = 350 m² wird um 30 Jahre verlängert.

2.  Der Erbbauzins beträgt 2.485,00 EUR/Jahr (7,10 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

3.  Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.07.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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