Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013

 

 

 

TOP 20

Eigenbetrieb MainArbeit Kommunales Jobcenter
hier: Eigenkapitalausstattung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 229/13 (Dez. III, EB MainArbeit, Amt 20) vom 19.06.2013, 2011-16/DS-I(A)0406

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Die Personalrückstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum 31.12.2011 bei der Stadtverwaltung Offenbach beschäftigt waren, werden in der städtischen Bilanz zum 01.01.2012 i.H.v. 489.055,86 € als Verbindlichkeit ausgewiesen.

 

2.    Die städtische Forderung aus Betriebskostenzuschüssen i.H.v. 1.000.000,00 € gegenüber dem Eigenbetrieb MainArbeit wird zum 01.01.2012 in das städtische Finanzanlagevermögen umgebucht.

 

3.    Die Leitung des Eigenbetriebs MainArbeit wird ermächtigt, eine Forderung gegenüber der Stadt gem. Punkt 1 zum 01.01.2012 zu buchen und die Verbindlichkeit gem. Punkt 2 ebenfalls zum 01.01.2012 in die Kapitalrücklage umzubuchen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.07.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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