Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013

 

 

 

TOP 22

Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 233/13 (Dez. II, ESO) vom 20.06.2013,
2011-16/DS-I(A)0408
Änderungsantrag Piraten vom 27.06.2013, 2011-16/DS-I(A)0408/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0408

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die als Anlage beigefügte Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlussfassung:

 

2011-16/DS-I(A)0408/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die vom Magistrat vorgeschlagene neue Satzung wird mit folgenden Abweichungen beschlossen:

 

1.

§4 (3) a) wird wie folgt geändert:

Die wöchentliche Leerung der Bioabfallbehälter erfolgt kostenfrei.

Die Serviceart richtet sich nach dem bestellten Service der Restmüllbehälter, wobei der Vollservice nur zeitgleich mit dem Vollservice für Restmüll angeboten wird.

 

§5 (1) b) wird ersetzt durch folgende Formulierung:

Für Bioabfallbehälter entstehen keine Entsorgungskosten.

In §4 (2) a) und b) werden die jeweiligen Kosten im gleichen Verhältnis so erhöht, dass das gesamte zu erwartende Gebührenaufkommen dem des Ursprungsantrages entspricht.

 

2.

§4 (3) b) entfällt.

In §5 wird der Satz "Jedes anschlusspflichtige Grundstück muss mindestens einen Rest- und einen Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 60 l mit 14-täglicher Leerung im Teilservice vorhalten." geändert in:

"Jedes anschlusspflichtige Grundstück muss mindestens einen Restabfallbehälter mit einem Volumen von 60 l mit 14-täglicher Leerung und einen Bioabfallbehälter im Teilservice vorhalten."

 

2011-16/DS-I(A)0408

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die als Anlage beigefügte Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.07.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung