Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0426Ausgegeben am 29.08.213

Eing. Dat. 29.08.2013

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 610 mit der Bezeichnung „Strahlenbergerstraße West“

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 297/13 (Dezernat I, Amt 60) vom 28.08.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Geltungsbereich des rechtswirksamen Aufstellungsbeschlusses für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 zwischen der Strahlenberger-straße im Norden, der Amsterdamer Straße im Osten und der Gemarkungsgrenze zu Frankfurt im Süden und Westen wird geändert. Der Geltungsbereich wird im Süden und Westen an den heutigen Verlauf der Gemarkungsgrenze angepasst.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die Nordseite der Strahlenbergerstraße

·         Im Osten: durch die Amsterdamer Straße

·         Im Süden und Westen: durch die Gemarkungsgrenze zur Stadt Frankfurt

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

-       Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei als Standort für Dienstleitung und Gewerbe auf Grundlage des fortgeschriebenen Rahmenplanes zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei

-       Definition des städtebaulichen Rahmens für die weitere Entwicklung des Gebietes

-       Verkehrliche Erschließung des Gebietes und Festsetzung des notwendigen Verkehrssystems nach Umbau der Autobahnanschlussstelle Kaiserlei.

 

2.    Es ist ein paralleles Änderungsverfahren in der Vorbereitenden Bauleitplanung (RegFNP) durchzuführen, um die Grundlage für die Festsetzung eines Kerngebietes zu schaffen.

 

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Bereits 1998 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 610 sowie für die Bebauungspläne Nr. 609 und 614 zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei gefasst. Außerdem wurde 1999 zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach mit dem Vertrag zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei und einem Grenzänderungsvertrag die gemeinsame Grundlage für die Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei geschaffen.

 

Inzwischen wurde die Fortschreibung des Rahmenplanes notwendig und von beiden Städten gemeinsam betrieben. Der fortgeschriebene Rahmenplan liegt in gesonderter Vorlage zur Beschlussfassung vor und bildet die Grundlage für die weitere bauleitplanerische Entwicklung des Gebietes.

 

Die Änderung des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses wird insbesondere wegen der geänderten Gemarkungsgrenze notwendig. Die Bekanntmachung des bisherigen Beschlusses ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Das Plangebiet liegt bislang im Wesentlichen  im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist nicht erschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll daher das notwendige Verkehrssystem für den Umbau des Kaiserleikreises – insbesondere die Verlängerung der Kaiserleipromenade zur Strahlenbergerstraße –  sowie die interne Erschließung des Gebietes festgesetzt werden.

 

Zur Sicherung der vorgenannten Ziele ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Zu 2:

Zur Umsetzung der gewünschten Nutzung wird es notwendig, eine parallele Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel ist die Schaffung der Voraussetzung für ein Kerngebiet, da so ein dem Gebietscharakter entsprechendes Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden kann. Eine Legitimierung von Wohnnutzung ist im Geltungsbereich aufgrund der Lage im Siedlungsbeschränkungsbereich nicht vorgesehen.

Anlagen:

1.    Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

2.    Bekanntmachungsnachweis des bestehenden rechtswirksamen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 610

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