Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0045Ausgegeben am 22.08.2013

Eing. Dat. 01.08.2013

 

 

Grüne Pfeile für Offenbach

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, DS I (A) 684
dazu: Magistratsvorlage Nr. 256/13 (Dez. I, Amt 60) vom 31.07.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.02.2011 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Kreuzungen im Stadtgebiet sich für das Anbringen sogenannter „Grüner Pfeile“ eignen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob es an Kreuzungen im Stadtgebiet die Möglichkeit gibt, die Anzahl der Ampeln zu reduzieren, um den Verkehrsfluss zu erhöhen und damit auch die Schadstoffbelastung zu reduzieren.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den neu angeschafften Verkehrsrechner zur Optimierung der Ampelphasen einzusetzen und dadurch den Verkehrsfluss zu erhöhen.

 

Hierzu wird wie folgt berichtet:

 

Im Offenbacher Stadtgebiet gibt es derzeit 141 Lichtsignalanlagen, von denen neun mit einem oder mehreren Grünpfeilschildern ausgerüstet sind.

Für die Überprüfung, welche Anlagen in der derzeitigen Bestandssituation verzichtbar sind oder sich für die Anbringung weiterer Grünpfeilschilder eignen, wurde ein Arbeitskreis aus Vertretern von Verkehrsverbänden, Behindertenverbänden, Seniorenverbänden, der IHK, der Polizei, der Verkehrsunternehmen sowie Vertretern aus den betroffenen Fachabteilungen der Stadtverwaltung gebildet. Dieser Arbeitskreis kommt nach insgesamt sechs Sitzungen und zwischenzeitlicher Vorstellung der Arbeitsstände in der Verkehrskommission am 13.06.2012 und am 18.04.2013 einvernehmlich zu folgenden Ergebnissen:

1.    Acht Lichtsignalanlagen eignen sich für die Anbringung weiterer Grünpfeilschilder.

2.    Eine Lichtsignalanlage kann im Bestand ohne größere Sicherheitsbedenken abgeschaltet werden.

3.    Drei Lichtsignalanlagen wurden im Rahmen der Einrichtung der Tempo-30-Zone Nordend abgeschaltet.

4.    Sieben Lichtsignalanlagen liegen in Bereichen, in denen diese im Rahmen von laufenden und perspektivischen Umplanungen zur Disposition gestellt werden können.

 

Zur Erläuterung:

 

Überprüfung der Lichtsignalanlagen hinsichtlich einer möglichen Abschaltung durch den Arbeitskreis

Der Arbeitskreis einigt sich in der ersten Sitzung auf folgendes Vorgehen:

 

Ausgehend von allen 141 Lichtsignalanlagen werden in aufeinanderfolgenden
Prüfschritten sukzessive die Anlagen ausgeschlossen, für die eine Abschaltung aus Gründen des Verkehrsablaufs und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nicht zu empfehlen ist. Dabei legt der Arbeitskreis die Kriterien für die einzelnen Prüfschritte fest. Dem Arbeitskreis werden jeweils vor den Sitzungen die entsprechenden
Datengrundlagen durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement aufbereitet zur Verfügung gestellt.

Vor dem ersten Prüfschritt wird festgestellt, dass drei Anlagen bereits im Zuge der Einrichtung der Tempo-30-Zone Nordend abgeschaltet werden. Es verbleiben zur weiteren Überprüfung 138 Anlagen.

Im ersten Prüfschritt werden einvernehmlich die 53 Anlagen von einer Abschaltung ausgeschlossen, die 24 Stunden täglich in Betrieb sind, da diese aufgrund der
Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Es verbleiben 85 Anlagen, die weiter überprüft werden.

In einem zweiten Prüfschritt werden einvernehmlich weitere 19 Anlagen ausgeschlossen, deren Verkehrsbelastung insgesamt 25.000 Kfz/24h übersteigt, da hier ohne eine Signalisierung keine ausreichende Leistungsfähigkeit zu erwarten ist.
Darüber hinaus werden auch 9 stärker belastete Anlagen mit einer Verkehrsbelastung von 18.000 bis 25.000 Kfz/24h von einer Abschaltung ausgeschlossen, da diese ohne Signalisierung im Grenzbereich der Leistungsfähigkeit liegen und ein sicherer Verkehrsablauf nicht gewährleistet werden kann. Es verbleiben nach diesem
Prüfschritt 57 Anlagen zur weiteren Überprüfung.

In einem dritten Prüfschritt werden 28 Fußgängerschutzanlagen, deren Verkehrsbelastung 10.000 Kfz/24h übersteigt, in Anlehnung an die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, einvernehmlich zum Schutz der Fußgänger von einer Abschaltung ausgeschlossen. Hiervon sind 23 Anlagen als reine Bedarfsampeln mit Fußgängeranforderung ausgerüstet, die übrigen 5 können nicht umgerüstet werden, wegen Konflikt mit Grüner Welle und  Busbeschleunigung. Weiterhin werden 7 allgemeine Lichtsignalanlagen, die vornehmlich der Schulwegsicherung dienen, einvernehmlich von einer Abschaltung ausgeschlossen. Es verbleiben somit 22 Anlagen zur genaueren Überprüfung.

Zu dieser weitergehenden Überprüfung werden vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement für jeden der 22 Knotenpunkte Informationen zur Verkehrsbelastung, zu Unfallzahlen, zur Übersichtlichkeit, zur Schulwegsicherung, zu Belangen von Verkehrsteilnehmern mit Behinderungen, zu Belangen des ÖPNV sowie zur Rad- und Fußgängerführung in einem Datenblatt zusammengefasst und dem
Arbeitskreis zur Verfügung gestellt. Weiterhin sind Luftbilder und Lagepläne enthalten.

Nach Diskussion dieser sogenannten Knotenpunktdossiers sollen nach Ansicht des Arbeitskreises im derzeitigen Bestand 21 Anlagen weiterbetrieben werden. Die Gründe sind überwiegend in der Schul- und Fußwegsicherung zu sehen. In weiteren Fällen sind Fahrstreifenanzahl/Sichtverhältnisse oder die Verkehrssteuerung ausschlaggebend.

 

Der Arbeitskreis empfiehlt zur Abschaltung:

1.     Knotenpunkt K112 – Seligenstädter Straße/Otto-Scheugenpflug-Straße.

Eine von der Verkehrskommission am 13.06.2013 geforderte ergänzende Überprüfung der 22 Anlagen aus dem letzten Prüfschritt lieferte auch nach weiteren Entwurfsvarianten der Verkehrsplanung, der Diskussion in der Arbeitsgruppe Verkehrslenkung, der zwischenzeitlichen Vorstellung der Zwischenergebnisse in der Verkehrskommission am 18.04.2013 sowie der daraufhin beschlossenen abschließenden Arbeitskreissitzung am 10.06.2013 kein anderes Ergebnis bezüglich der Abschaltung im derzeitigen Bestand.

Der Arbeitskreis weist aber ausdrücklich darauf  hin, dass sieben Anlagen in Bereichen liegen, in denen diese durch derzeit in der Planung oder schon in der Umsetzung befindliche Maßnahmen zur Disposition gestellt werden. Konkret genannt werden die Entwicklung des Hafengeländes, eine mögliche Verkehrsberuhigung im Ortsteil Bürgel nach Fertigstellung des Mainzer Rings sowie der geplante Umbau im Bereich Marktplatz/Bieberer Straße.

 

Überprüfung der Lichtsignalanlagen hinsichtlich der Installation weiterer Grünpfeilschilder durch den Arbeitskreis

Dem Arbeitskreis werden im Vorfeld Informationen zu den bereits vorhandenen zehn Grünpfeilschildern an neun Lichtsignalanlagen, den fünf in den letzten Jahren entfernten Grünpfeilschildern sowie eine Zusammenfassung der derzeit gültigen Vorschriften und Richtlinien zur Verfügung gestellt.

Ergänzend zu den Richtlinien wird diskutiert, ob Grünpfeilschilder nur auf Rechtsabbiegestreifen oder auch auf Mischfahrstreifen (Geradeaus-Rechts) empfohlen
werden sollen. Der Arbeitskreis einigt sich auf eine Einzelfallbetrachtung anstatt auf einen generellen Ausschluss.

Auf Basis der Richtlinien hat das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in einem ersten Schritt auf Rechtsabbiegestreifen acht potenzielle neue Grünpfeilschilder an sieben Knotenpunkten ermittelt. Auf Mischfahrstreifen wurde in einem zweiten Schritt eine Vorauswahl von neun Grünpfeilschildern getroffen.

An fünf der Knotenpunkte mit Rechtsabbiegestreifen sowie an drei der Knotenpunkte mit Mischfahrstreifen werden keine Grünpfeilschilder empfohlen. Gründe sind hier der separat signalisierte Radverkehr, das Fußgängeraufkommen in Haltestellenbereichen oder unklare Verkehrssituationen mit dem nicht-motorisierten Verkehr.

Der Arbeitskreis empfiehlt nach Diskussion einvernehmlich die Anbringung von Grünpfeilschildern an insgesamt acht Knotenpunkten:

Auf Rechtsabbiegestreifen:

1.    K 70 – Waldstraße/Schreberstraße

2.    K 111 – Seligenstädter Straße/Heinr.-Krumm-Straße


Auf Mischfahrstreifen:

3.    K 28 Mainstraße / Karlstraße

4.    K 43 Goethering / Bettinastraße

5.    K 44 Goethering / Kaiserleistraße

6.    K 84 Bieberer Straße / Daimlerstraße

7.    K 113 Waldstraße / Neusalzer Straße

8.    K 138 Bieberer Straße / Heusenstammer Weg

Die Anbringung der Grünpfeilschilder sollte durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden in deren Rahmen den Autofahrern die Bedeutung des Grünpfeilschilds und die richtige Verhaltensweise nochmals dargelegt werden.

 

FAZIT

 

Nach umfangreichen ergänzenden Untersuchungen und entsprechend den Empfehlungen des Arbeitskreises empfiehlt die Verkehrsplanung, die oben genannte Lichtsignalanlage versuchsweise abzuschalten und die Verkehrssituation entsprechend zu beobachten.

 

Weiterhin wird empfohlen, an den acht oben genannten Knotenpunkten Grünpfeilschilder anzubringen.

 

Die Abschaltung bzw. Aufgabe weiterer Lichtsignalanlagen wird bei Neuplanungen und Umgestaltungen, wie sie sich beispielsweise mittelfristig beim Marktplatz, weiterhin nach Fertigstellung des Mainzer Rings in Bürgel sowie im Bereich des Hafens ergeben könnten, geprüft werden.

 

Anlagen:

I: Lichtsignalanlagen in Offenbach

Liste aller 141 Lichtsignalanlagen mit den jeweils maßgebenden Kriterien für die Empfehlung des Arbeitskreises bezüglich eines Weiterbetriebs oder einer Abschaltung.

II: Übersicht Grünpfeilschilder

Liste II a: Vorhandene Grünpfeilschilder (Stand Mai 2012)

Liste II b: Vom Arbeitskreis überprüfte und empfohlene potenzielle Grünpfeilschilder auf Rechtsabbiegestreifen

Liste II c: Vom Arbeitskreis überprüfte und empfohlene potenzielle Grünpfeilschilder auf Mischfahrstreifen

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro