Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0435/1Ausgegeben am 10.09.2013

Eing. Dat. 09.09.2013

 

 

 

 

 

Grundsatzbeschluss Breitband

Änderungsantrag FDP vom 09.09.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob zur Verbesserung der Breitband-Infrastruktur

- bei der Durchführung von Straßen- oder Kanalarbeiten grundsätzlich Leerrohre mitverlegt werden sollen, die für die zukünftige Glasfaser-Infrastruktur genutzt werden können.

- bei der Aufstellung von zukünftigen oder bei Änderungen der bestehenden Bebauungspläne/n eine Pflicht zur Verlegung von Leerrohren für Breitbandleitungen festgelegt werden soll.

 

- ob es eines Breitbandatlasses, also eines Verzeichnisses der bekannten verlegten Leerrohre und unbeleuchteter Glasfaser bedarf, der gegebenenfalls im Internetauftritt der Stadt Offenbach veröffentlichbar ist.

 

Insbesondere ist zu prüfen, wie die Förderfähigkeit (Sinnhaftigkeit der Maßnahme im Hinblick auf die Streckenführung und eine abgestimmte Netzkonzeption) sichergestellt werden kann.

 

Begründung:

 

Der Antragsteller hält den Ursprungsantrag grundsätzlich für sinnvoll. Trotzdem erscheint es notwendig in Hinblick auf die Kosten und die Förderfähigkeit vorab ein Konzept zu erstellen, damit keine Ausgaben für sinnlose Maßnahmen entstehen.