Anlage(n) zur Mag.-Vorlage |
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB
Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen
Die Herstellung der Maßnahmen hat grundsätzlich nach den jeweils gültigen DIN Normen, Regelwerken, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C) und dem Stand der Technik zu erfolgen.
1 Anpflanzung/ Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einen Stammumfang der Sortierung bis zu 20/25, Pflanzenqualität gem. BDB-Richtlinien
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 4 Jahren
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
- Anpflanzung von
Bäumen l. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung bis zu 20/25,
Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 hoch, Pflanzenqualität BDB- Richtlinien
- je 100 m² je ein Baum l. Ordnung, zwei Bäume II. Ordnung, fünf Heister und 40 Sträucher
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 3 Jahren
1.3 Anlage standortgerechter Wälder
- Aufforstung mit standortgerechten Arten
- 3500 Stück je ha, Pflanzen 3-5 jährig, Höhe 80-120 cm
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 7 Jahren
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen
- Anpflanzung von Obsthochstämmen und Befestigung der Bäume
- je 100 m² ein Obststamm der Sortierung 10/12
- Einsaat Gras-/ Kräutermischung
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 5 Jahren
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem Saatgut
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 3 Jahren
2 Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen
2.1. Herstellung von Stillgewässern
- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
- ggf. Abdichtung des Untergrundes
- Erstmalige Wasserbefüllung
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 3 Jahren
2..2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen
- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Entschlammung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 3 Jahren
3 Begrünung von baulichen Anlagen
3.1 Fassadenbegrünung
- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen
- eine Pflanze je 2 lfd. m.
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 2 Jahren
3.2 Dachbegrünung
- intensive Begrünung von Dachflächen
- extensive Begrünung von Dachflächen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 3 Jahren
4 Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
4.1 Entsiegelung befestigter Flächen
- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
- Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten
- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 1 Jahr
4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
- Herstellung von Flächenversickerungen, Muldenversickerungen, Mulden-Rigolen-Versickerungen, Gräben zur Versickerung von Niederschlagswasser
- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 1 Jahr
5 Maßnahmen zur Extensivierung
5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache
- Nutzungsaufgabe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu1 Jahr
5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur
- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 1 Jahr
5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland
- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 5 Jahren
5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland
- Nutzungsreduzierung
- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts
- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 5 Jahren
6 Faunistische Maßnahmen
- Aufstellung einer Jule als Ansitzstange für Greifvögel
- Aufhängen von Nistkästen und Bruthöhlen für Fledermäuse
- Erstellung von Schutzeinrichtungen wie Wildschutzzäunen, Wildverbiss, etc.
- Umsiedlung von Tieren