Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2024


Anlage(n) zur Mag.-Vorlage
Nr.

 

 

 

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB

 

Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen

Die Herstellung der Maßnahmen hat grundsätzlich nach den jeweils gültigen DIN Normen, Regelwerken, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C) und dem Stand der Technik zu erfolgen.

1          Anpflanzung/ Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern

1.1      Anpflanzung von Einzelbäumen

       -  Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einen Stammumfang der Sortierung bis zu 20/25, Pflanzenqualität gem. BDB-Richtlinien

-  Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 4 Jahren

1.2      Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln

-  Anpflanzung von

Bäumen l. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung bis zu 20/25,

Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 hoch, Pflanzenqualität BDB- Richtlinien

-  je 100 m²  je ein Baum l. Ordnung, zwei Bäume II. Ordnung, fünf Heister und 40 Sträu­cher

- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen

-  Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu  3 Jahren

1.3      Anlage standortgerechter Wälder

- Aufforstung mit standortgerechten Arten

- 3500 Stück je ha, Pflanzen 3-5 jährig, Höhe 80-120 cm

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 7 Jahren

 

 

 

1.4      Schaffung von Streuobstwiesen

- Anpflanzung von Obsthochstämmen und Befestigung der Bäume


- je 100 m² ein Obststamm der Sortierung 10/12

-  Einsaat Gras-/ Kräutermischung

-  Erstellung von Schutzeinrichtungen

-  Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 5 Jahren

1.5      Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem Saatgut

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 3 Jahren

 


2  Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen

2.1.       Herstellung von Stillgewässern

-  Aushub und  Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens

-  ggf. Abdichtung des Untergrundes

-  Erstmalige Wasserbefüllung

-  Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

-  Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 3 Jahren

2..2       Renaturierung von Still- und Fließgewässern

- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und  Sohlbefestigungen

- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologi­scher Vorgaben

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Entschlammung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 3 Jahren

 

 

 

3     Begrünung von baulichen Anlagen

3.1  Fassadenbegrünung

-  Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

-  Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen

- eine Pflanze je 2 lfd. m.

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 2 Jahren

3.2     Dachbegrünung

-  intensive Begrünung von Dachflächen

-  extensive Begrünung von Dachflächen

-  Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 3 Jahren

 

4     Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

4.1    Entsiegelung befestigter Flächen

-  Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

-  Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten

-  Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten

-  Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 1 Jahr

4.2   Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

-  Herstellung von Flächenversickerungen, Muldenversickerungen, Mulden-Rigolen-Versickerungen, Gräben zur Versickerung von Niederschlagswasser

-  Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen

-  Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 1 Jahr

 

5     Maßnahmen zur Extensivierung

5.1  Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache

-  Nutzungsaufgabe

-  Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu1 Jahr

5.2  Umwandlung von Acker in Ruderalflur

- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 1 Jahr

5.3  Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 5 Jahren

5.4  Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland

- Nutzungsreduzierung

- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts

- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bis zu 5 Jahren

 

6      Faunistische  Maßnahmen

       - Aufstellung einer Jule als Ansitzstange für Greifvögel

       - Aufhängen von Nistkästen und Bruthöhlen für Fledermäuse

- Erstellung von Schutzeinrichtungen wie Wildschutzzäunen, Wildverbiss, etc.

- Umsiedlung von Tieren

 

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