Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013
TOP 19
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher
Verkehrs-Betriebe GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 293/13 (Dezernat I, Amt 20) vom 28.08.2013,
2011-16/DS-I(A)0423
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Betrag von 1.400.000,-- EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 18.09.2013
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung
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