Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013

 

 

 

TOP 19

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher
Verkehrs-Betriebe GmbH

Antrag Magistratsvorlage Nr. 293/13 (Dezernat I, Amt 20) vom 28.08.2013,
2011-16/DS-I(A)0423

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO  eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH mit einem Betrag von 1.400.000,-- EURO zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.09.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

 

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