Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013

 

 

 

 

 

TOP 22

Bebauungsplan Nr. 610 mit der Bezeichnung „Strahlenbergerstraße West“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 297/13 (Dezernat I, Amt 60) vom 28.08.2013,
2011-16/DS-I(A)0426

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.     Der Geltungsbereich des rechtswirksamen Aufstellungsbeschlusses für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 zwischen der Strahlenberger-straße im Norden, der Amsterdamer Straße im Osten und der Gemarkungsgrenze zu Frankfurt im Süden und Westen wird geändert. Der Geltungsbereich wird im Süden und Westen an den heutigen Verlauf der Gemarkungsgrenze angepasst.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die Nordseite der Strahlenbergerstraße

·         Im Osten: durch die Amsterdamer Straße

·         Im Süden und Westen: durch die Gemarkungsgrenze zur Stadt Frankfurt

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

-       Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei als Standort für Dienstleitung und Gewerbe auf Grundlage des fortgeschriebenen Rahmenplanes zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei

-       Definition des städtebaulichen Rahmens für die weitere Entwicklung des Gebietes

-       Verkehrliche Erschließung des Gebietes und Festsetzung des notwendigen Verkehrssystems nach Umbau der Autobahnanschlussstelle Kaiserlei.

 

2.    Es ist ein paralleles Änderungsverfahren in der Vorbereitenden Bauleitplanung (RegFNP) durchzuführen, um die Grundlage für die Festsetzung eines Kerngebietes zu schaffen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.09.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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