Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013

 

 

 

TOP 24

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521C „Mühlheimer Straße/ Brielsweg“
hier: Änderung des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 3a BauGB (Erster Nachtrag)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 299/13 (Dez. I, Amt 60) vom 28.08.2013,
2011-16/DS-I(A)0428

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Dem ersten Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 521C „Mühlheimer Straße/ Brielsweg“ wird zugestimmt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.09.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

 

 

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