Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013

 

 

 

TOP 31

Grundsatzbeschluss Breitband
Antrag Piraten vom 29.08.2013, 2011-16/DS-I(A)0435
Änderungsantrag FDP vom 09.09.2013, 2011-16/DS-I(A)0435/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0435/1 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob zur Verbesserung der Breitband-Infrastruktur

- bei der Durchführung von Straßen- oder Kanalarbeiten grundsätzlich Leerrohre mitverlegt werden können, die für die zukünftige Glasfaser-Infrastruktur genutzt werden können.

- bei der Aufstellung von zukünftigen oder bei Änderungen der bestehenden Bebauungspläne/n eine Pflicht zur Verlegung von Leerrohren für Breitbandleitungen festgelegt werden kann.

 

- es eines Breitbandatlasses, also eines Verzeichnisses der bekannten verlegten Leerrohre und unbeleuchteter Glasfaser bedarf, der gegebenenfalls im Internetauftritt der Stadt Offenbach veröffentlichbar ist.

 

Insbesondere ist zu prüfen, wie die Förderfähigkeit (Sinnhaftigkeit der Maßnahme im Hinblick auf die Streckenführung und eine abgestimmte Netzkonzeption) sichergestellt werden kann.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0435/1 (neu)

Herr Stv. Engels (Piraten) schlägt in seinem Redebeitrag zu diesem TOP geringfügige Änderungen vor, die von der antragstellenden Fraktion übernommen werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob zur Verbesserung der Breitband-Infrastruktur

- bei der Durchführung von Straßen- oder Kanalarbeiten grundsätzlich Leerrohre mitverlegt werden können, die für die zukünftige Glasfaser-Infrastruktur genutzt werden können.

- bei der Aufstellung von zukünftigen oder bei Änderungen der bestehenden Bebauungspläne/n eine Pflicht zur Verlegung von Leerrohren für Breitbandleitungen festgelegt werden kann.

 

- es eines Breitbandatlasses, also eines Verzeichnisses der bekannten verlegten Leerrohre und unbeleuchteter Glasfaser bedarf, der gegebenenfalls im Internetauftritt der Stadt Offenbach veröffentlichbar ist.

 

Insbesondere ist zu prüfen, wie die Förderfähigkeit (Sinnhaftigkeit der Maßnahme im Hinblick auf die Streckenführung und eine abgestimmte Netzkonzeption) sichergestellt werden kann.

 

2011-16/DS-I(A)0435/1 (alt)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob zur Verbesserung der Breitband-Infrastruktur

- bei der Durchführung von Straßen- oder Kanalarbeiten grundsätzlich Leerrohre mitverlegt werden sollen, die für die zukünftige Glasfaser-Infrastruktur genutzt werden können.

- bei der Aufstellung von zukünftigen oder bei Änderungen der bestehenden Bebauungspläne/n eine Pflicht zur Verlegung von Leerrohren für Breitbandleitungen festgelegt werden soll.

 

- ob es eines Breitbandatlasses, also eines Verzeichnisses der bekannten verlegten Leerrohre und unbeleuchteter Glasfaser bedarf, der gegebenenfalls im Internetauftritt der Stadt Offenbach veröffentlichbar ist.

 

Insbesondere ist zu prüfen, wie die Förderfähigkeit (Sinnhaftigkeit der Maßnahme im Hinblick auf die Streckenführung und eine abgestimmte Netzkonzeption) sichergestellt werden kann.

 

2011-16/DS-I(A)0435

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0435/1 (neu) entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2011-16/DS-I(A)0435:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Verbesserung der Breitband-Infrastruktur wird der Magistrat der Stadt Offenbach beauftragt

- bei der Durchführung von Straßen- oder Kanalarbeiten grundsätzlich Leerrohre mitzuverlegen, die für die zukünftige Glasfaser-Infrastruktur genutzt werden können.

- bei der Aufstellung von zukünftigen oder bei Änderungen der bestehenden Bebauungsplänen eine Pflicht zur Verlegung von Leerrohren für Breitbandleitungen festzulegen.

- einen Breitbandatlas mit dem Verzeichnis der bekannten verlegten Leerrohre und unbeleuchteter Glasfaser zu erstellen und im Internetauftritt der Stadt Offenbach zu veröffentlichen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.09.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung