Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0444Ausgegeben am 19.09.2013

Eing. Dat. 19.09.2013

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 628 A

- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 628 „Spessartring / Rheinstraße“ –

1.    Prüfung abgegebener Stellungnahmen

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr.330/13 (Dezernat I, Ämter 62 und 60) vom 18.09.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 628 A für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach, Flur 20, zwischen Spessartring, Rheinstraße, Weg südlich des städtischen Anzuchtsgartens und Hainbach (Anlage 1 in der Fassung vom 09.09.2013) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) in der Fassung vom 09.09.2013 beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Die in der Anlage 4 enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes 628 A vom 22.07.2013 bis 21.08.2013 und des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen führte zu redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 3 aufgeführt.

 

Zu 2:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da der Bebauungsplan 628 A räumlich vollumfänglich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 628 liegt und mit seinen Festsetzungen die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Die vorliegende Begründung samt Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 628 wird übernommen und, soweit erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 628 A im Rahmen der Aufstellung angepasst. Darüber hinaus wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Nach dem Billigungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013 hat der Magistrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.07.2013 bis einschließlich 21.08.2013 durchgeführt. Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich in der Ausgabe der Offenbach-Post am 12.07.2013 bekannt gemacht. Öffentlich ausgelegen haben der Übersichtsplan mit Geltungsbereich, der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung und textliche Festsetzungen), die dazugehörige Begründung sowie das Überströmungsgutachten.

 

Mit Schreiben vom 12.07.2013 wurden die von der Planung in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gleichzeitig erhielten sie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit, bis zum Ende der Auslegungsfrist am 21.08.2013 eine Stellungnahme zum vorgenannten Planentwurf abzugeben.

 

Die während der Offenlage und des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen haben im Rahmen der Prüfung zu redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen in der Planzeichnung, in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung geführt.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 09.09.2013 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen

Anlagen:

1)        Bebauungsplan

2)        Begründung

3)        Auswertung der Stellungnahmen

4)        Kopien der Stellungnahmen

 

Verteiler für die Anlagen 1 - 3:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

 

Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Anlage 4 (Kopien der Stellungnahmen) sowie das Überströmungsgutachten zur Einsichtnahme aus

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