Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


            Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0445Ausgegeben am 19.09.2013

Eing. Dat. 19.09.2013

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Arendsstraße 4 A, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr.331/13 (Dezernat I, Amt 80) vom 18.09.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 1 Nr. 988/5 = 279 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 87.885,00 EUR (315,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Arendsstraße 4 A ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die in der Anlage genannten Käufer haben nunmehr Interesse am Erwerb des Erbbaugrundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2098. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 10,77 EUR/m² = 3.004,83 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Kaufinteressenten sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

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