Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.2013

 

 

 

TOP 13

Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr.326/13 (Dezernat I, Amt 60) vom 18.09.2013,

2011-16/DS-I(A)0442

 

Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0442

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.  Dem Abschluss des in der Anlage beigefügten „Zweiten Realisierungsvertrages – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Mainviertel GmbH & Co. KG“ wird zugestimmt.

Hinsichtlich des Ausweises und der Etatisierung der resultierenden Kostenbeteiligung der Stadt wird auf die zeitgleich eingebrachte Vorlage „Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel, hier: Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den 1. und 2. Bauabschnitt“ verwiesen. Der Abschluss des vorliegenden Vertrages steht insofern unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der vorgenannten Vorlage.

 

2.  Der Magistrat wird ermächtigt, alle weiteren Maßnahmen zur operativen Umsetzung des Erschließungsvertrages durchzuführen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.10.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung