Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02.10.2013

 

 

TOP 14

Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen

Antrag Magistratsvorlage Nr.327/13 (Dezernat I und III, Amt 60) vom 18.09.2013, 2011-16/DS-I(A)0443
Ergänzungsantrag CDU vom 30.09.2013, 2011-16/DS-I(A)0443/1

Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 2.10.2013, 2011-16/DS-I(A)0443/2

 

 

Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0443 und 2011-16/DS-I(A)0443/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1.       Die Priorisierungsliste zur Grundsanierung, Modernisierung sowie Erwei­terungen und Neubauten an Offen­bacher Schulen wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen wie anliegend fortgeschrieben.

 

2.       Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des fortgeschriebenen Schul-sanierungsprogramms, für die 2. Tranche die Detailplanungen zusammen mit den erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die zeitgemäße und zukunftsorientierte Mo­dernisierung sowie für die Schaffung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Infra­struk­turen und Erweiterungen der Offen­bacher Schulen zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind der Einsatz erneuerbarer Energien, umweltfreundlicher Technologien zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer Baumaterialen sowie die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich der Mindeststandards zu beachten.

 

3.       Auf der Grundlage der vorliegenden Daten sollen in einer 2. Tranche folgende Schulen bis 2022 saniert und erweitert werden:

 

Anne-Frank-Schule, Bachschule, Edith-Stein-Schule, Eichendorffschule, Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich-Ebert-Schule, Fröbelschule, Geschwister-Scholl-Schule, Gewerblich Technische Schule, Goetheschule, Grundschule Buchhügel – Sanierung Turnhalle,  Gymnasien (hier 2. Bauabschnitt Albert-Schweitzer-Schule und Leibnizschule Brandsbornstraße), Hafenschule, Humboldtschule , Käthe-Kollwitz-Schule, Lauterbornschule, Leibnizschule Parkstraße, Mathildenschule Hauptstelle, Mathildenschule Nebenstelle, Schillerschule, Schule Bieber Mauerfeldstraße, Schule Bieber Außenstelle Waldhof – Neubau Einfeldturnhalle, Uhlandschule, Waldschule Tempelsee – Sanierung Turnhalle, Wilhelmschule

4.         Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsanmeldungen. Für die Schulen Humboldtschule, Geschwister-Scholl-Schule, Anne-Frank-Schule und Goetheschule ist aufgrund einer Überschreitung eines Investitionsvolumen von jeweils 10 Mio € gemäß § 12 GemHVO ein erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenvergleich herbeizuführen. Die Anmeldung der Haushaltsmittel über die erforderlichen Planungsmittel hinaus ist erst nach dem Vorlegen der erweiterten Grundsatzbeschlüsse erlaubt.

 

5.         Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement – Bereich Hochbaumagement. In die Steuerung und das Controlling der Projekte wird die SOH/EEG beauftragt werden.

 

6.       Die Fortführung und Beendigung des Schulsanierungsprogramms hat auch im Rahmen der Bedingungen des Schutzschirms oberste Priorität.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0443/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

DS-I(A) 443 wird um folgenden Zusatz ergänzt:

 

6. Die Fortführung und Beendigung des Schulsanierungsprogramms hat auch im Rahmen der Bedingungen des Schutzschirms oberste Priorität.

 

2011-16/DS-I(A)0443/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Vorlage 2011-16/DS-I(A)0443 wird wie nachstehend ergänzt:

 

6. Der Magistrat arbeitet einen Finanzierungsplan unter Berücksichtigung der Hausaltsauflagen und des Schutzschirmvertrages bis zum Ende 2013 aus. Dabei sind aktualisierte Kostenschätzungen zu verwenden.

 

7. Die Priorität der Ernst-Reuter-Schule wird einer nochmaligen Prüfung unterzogen.

 

2011-16/DS-I(A)0443 (neu)

 

Protokollnotiz aus der Sitzung des UPB vom 26.09.2013:

Der Ausschussvorsitzende des UPB, Herr Stv. Flößer-Zilz (B´90/Die Grünen) gibt zu Protokoll, dass bei Punkt 5, Satz 2 der DS 2011-16/DS-I(A)0443 das Wort „eingebunden“ durch die Worte „beauftragt werden“ ersetzt wird.

 

Protokollnotiz aus der Sitzung des Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2013:

Herr Stv. Weiland (CDU) gibt für seine Fraktion zu Protokoll, dass sie der Vorlage zwar zustimmen, die in Anlage 1 genannten Zahlen jedoch nicht mittragen wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig unter Berücksichtigung der Protokollnotizen wie folgt:

1.         Die Priorisierungsliste zur Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen wie anliegend fortgeschrieben.

2.         Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des fortgeschriebenen Schul-sanierungsprogramms, für die 2. Tranche die Detailplanungen zusammen mit den erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die zeitgemäße und zukunftsorientierte Modernisierung sowie für die Schaffung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Infrastrukturen und Erweiterungen der Offenbacher Schulen zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind der Einsatz erneuerbarer Energien, um-weltfreundlicher Technologien zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer Baumaterialen sowie die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich der Mindeststandards zu beachten.

 

3.         Auf der Grundlage der vorliegenden Daten sollen in einer 2. Tranche folgende Schulen bis 2022 saniert und erweitert werden:

 

Anne-Frank-Schule, Bachschule, Edith-Stein-Schule, Eichendorffschule, Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich-Ebert-Schule, Fröbelschule, Geschwister-Scholl-Schule, Gewerblich Technische Schule, Goetheschule, Grundschule Buchhügel – Sanierung Turnhalle,  Gymnasien (hier 2. Bauabschnitt Albert-Schweitzer-Schule und Leibnizschule Brandsbornstraße), Hafenschule, Humboldt-schule , Käthe-Kollwitz-Schule, Lauterbornschule, Leibnizschule Parkstraße, Mathildenschule Hauptstelle, Mathildenschule Nebenstelle, Schillerschule, Schule Bieber Mauerfeldstraße, Schule Bieber Außenstelle Waldhof – Neubau Einfeldturnhalle, Uhlandschule, Waldschule Tempelsee – Sanierung Turnhalle, Wilhelm-schule

 

4.         Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsanmeldungen. Für die Schulen Humboldtschule, Geschwister-Scholl-Schule, Anne-Frank-Schule und Goetheschule ist aufgrund einer Überschreitung eines Investitionsvolumen von jeweils 10 Mio € gemäß § 12 GemHVO ein erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenvergleich herbeizuführen. Die Anmeldung der Haushaltsmittel über die erforderlichen Planungsmittel hinaus ist erst nach dem Vorlegen der erweiterten Grundsatzbeschlüsse erlaubt.

 

5.         Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement – Bereich Hochbaumagement. In die Steuerung und das Controlling der Projekte wird die SOH/EEG beauftragt werden.

 

2011-16/DS-I(A)0443 (alt)

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.         Die Priorisierungsliste zur Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen wie anliegend fortgeschrieben.

 

2.         Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis des fortgeschriebenen Schul-sanierungsprogramms, für die 2. Tranche die Detailplanungen zusammen mit den erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die zeitgemäße und zukunftsorientierte Modernisierung sowie für die Schaffung der für den Ganztagsbetrieb erforderlichen Infrastrukturen und Erweiterungen der Offenbacher Schulen zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind der Einsatz erneuerbarer Energien, um-weltfreundlicher Technologien zur Energieversorgung sowie ökologisch vertretbarer Baumaterialen sowie die Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich der Mindeststandards zu beachten.

 

3.         Auf der Grundlage der vorliegenden Daten sollen in einer 2. Tranche folgende Schulen bis 2022 saniert und erweitert werden:

 

Anne-Frank-Schule, Bachschule, Edith-Stein-Schule, Eichendorffschule, Erich-Kästner-Schule, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich-Ebert-Schule, Fröbelschule, Geschwister-Scholl-Schule, Gewerblich Technische Schule, Goetheschule, Grund-schule Buchhügel – Sanierung Turnhalle,  Gymnasien (hier 2. Bauabschnitt Albert-Schweitzer-Schule und Leibnizschule Brandsbornstraße), Hafenschule, Humboldt-schule , Käthe-Kollwitz-Schule, Lauterbornschule, Leibnizschule Parkstraße, Mat-hildenschule Hauptstelle, Mathildenschule Nebenstelle, Schillerschule, Schule Bieber Mauerfeldstraße, Schule Bieber Außenstelle Waldhof – Neubau Einfeldturnhalle, Uhlandschule, Waldschule Tempelsee – Sanierung Turnhalle, Wilhelm-schule

4.         Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsanmeldungen. Für die Schulen Humboldtschule, Geschwister-Scholl-Schule, Anne-Frank-Schule und Goetheschule ist aufgrund einer Überschreitung eines Investitionsvolumen von jeweils 10 Mio € gemäß § 12 GemHVO ein erweiterter Grundsatzbeschluss mit Variantenvergleich herbeizuführen. Die Anmeldung der Haushaltsmittel über die erforderlichen Planungsmittel hinaus ist erst nach dem Vorlegen der erweiterten Grundsatzbeschlüsse erlaubt.

 

5.         Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement – Bereich Hochbaumagement. In die Steuerung und das Controlling der Projekte wird die SOH/EEG eingebunden.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.10.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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