Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0447Ausgegeben am 02.10.2013

Eing. Dat. 02.10.2013

 

 

 

 

 

Nach VGH-Entscheidung rechtliche und politische Möglichkeiten gegen Planfeststellungsbeschluss weiterverfolgen

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 02.10.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach erklärt sich betroffen über die Abweisung der Klage gegen die Endanflüge auf die Südbahn und die Nordwest-Landebahn vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Dies ist unverständlich, da das Gericht außerdem feststellte, dass in weiten Teilen des Offenbacher Stadtgebietes die Schwelle der Zumutbarkeit bei der Lärmbelastung überschritten wird. Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert, dass Lärmschutzbelange bei der Abwägung des Gerichtes trotzdem dem Interesse des Flughafenbetreibers an einer möglichst weitgehenden Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten untergeordnet worden sind.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, auch weiterhin mit allen rechtlichen und politischen Möglichkeiten gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und gegen die mit der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest verbundenen Belastungen vorzugehen. Insbesondere soll geprüft werden, ob ein Rechtsmittel gegen das gestrige Urteil eingelegt werden kann.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert alle im Hessischen Landtag vertretenen Parteien auf, die unzumutbaren Belastungen, die besonders für Offenbach vom Betrieb des Frankfurter Flughafen ausgehen, im Rahmen der Verhandlungen über eine neu zu bildende hessische Landesregierung zu thematisieren und eine Lösung zugunsten der Stadt und der Menschen zu finden.

 

 

Begründung

 

Am 1.10.2013 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem Urteil entschieden, dass die Endanflüge auf die Südbahn und die Nordwest-Landebahn rechtens sind. Die Richterin stellte zwar fest, dass in weiten Teilen des Offenbacher Stadtgebietes die Schwelle der Unzumutbarkeit bei der Lärmbelastung überschritten wird. Bei der Festlegung der Flugrouten gehe es nach ihren Aussagen jedoch nur um die sichere und flüssige Abwicklung des Flugverkehrs, Lärmschutz-Belange spielten keine Rolle.

 

Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der lärmgeplagten Offenbacher Bevölkerung.

 

Die Abwicklung der Flugkapazität wäre auch mit lärmreduzierenden Alternativen möglich. Der VGH hat jedoch die von Offenbach vorgeschlagenen südlichen Alternativrouten über unbewohntem Stadtwald zu Unrecht abgelehnt.

 

Auch nach diesem Urteil sollte die Stadtverordnetenversammlung mit einem Beschluss das deutliche Signal an die Offenbacher Bevölkerung senden, dass sie den Kampf gegen den Fluglärm nicht aufgeben und weiterhin alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen wird, um die Belastungen der Bevölkerung deutlich zu verringern. Als Grundlage dienen die zehn „Forderungen der Stadt Offenbach zur Reduzierung des Fluglärms“ (Beschluss DS I (A) 444 (2013).

 

Auch muss gerade jetzt die Phase offener Verhandlungen über die Bildung einer neuen Landesregierung genutzt werden, um den im Landtag vertretenen Parteien die in Offenbach nach wie vor ungelöste Belastungssituation in Erinnerung zu rufen.