Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-II(A)0050Ausgegeben am 03.09.2013

Eing. Dat. 04.07.2013

 

 

 

Trinkwasserversorgung in kommunaler Hand sichern

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2012,

2011-16/DS-I(A)0236

dazu: Magistratsvorlage Nr. 235/13 (Dez. I, Amt 20) vom 03.07.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20.09.2011 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat möge prüfen und berichten,

 

  1. welche Konsequenzen für die Wasserversorgung der Stadt Offenbach aus dem Vergaberechtspaket zu erwarten sind, das die EU-Kommission am 20. Dezember 2011 vorgestellt hat,

  2. ob und wie vor diesem Hintergrund die derzeit optimale Wasserversorgung durch den ZWO (Zweckverband Wasserversorgung Offenbach) mittel- und langfristig gesichert werden kann,

  3. ob und inwiefern hierzu eine Änderung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Offenbach und dem ZWO einerseits sowie der EVO AG (Energieversorgung Offenbach) andererseits zu Wassergewinnung und -Versorgung (Lieferung, Verkauf) erforderlich ist.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Am 24.01.2013 stimmte der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über die so genannte Konzessionsrichtlinie ab, die für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen erstmals ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorsah. Vor allem die möglichen Auswirkungen einer entsprechenden neuen Regelung auf die kommunale Trinkwasserversorgung wurden sowohl im Vorfeld als auch im Anschluss an die Entscheidung kritisiert – sowohl von deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlamentes als auch von zahlreichen Verbänden, wie den deutschen Städte- und Landkreistagen, dem deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Verband kommunaler Unternehmer.

 

 

Zwischenzeitlich unterzeichneten zudem rund 1,5 Millionen Menschen einen Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative für ein Menschenrecht auf Wasser und protestierten damit gegen eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft.

Nun hat EU-Kommissar Michel Barnier nach weiteren Beratungen der Gremien am 21.06.2013 erklärt, dass aufgrund der Verunsicherung der Bevölkerung die Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der umstrittenen Konzessionsrichtlinie wieder herausgenommen werden soll. Hierüber ist in den Medien ausführlich berichtet worden. Ein Anschreiben des Hessischen Städtetages mit Datum vom 24.06.2013 an seine Mitgliedsstädte in gleicher Angelegenheit, dem weitere Details sowie die Erklärung Barniers im Wortlaut zu entnehmen sind, liegt dieser Vorlage zur Kenntnisnahme bei. Der Hessische Städtetag kommt zu der Schlussfolgerung, dass die Erklärung Barniers das faktische Ende der Diskussion um die Wasserversorgung bedeute, da gegen die formal erforderliche Zustimmung zum Änderungsvorschlag durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament kein Widerstand zu erwarten sei.

Anlage: Anschreiben des Hessischen Städtetages vom 24.06.2013

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