Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0451Ausgegeben am 28.10.2013

Eing. Dat. 17.10.2013

 

 

 

 

 

Sanierung der Sandsteinbalustrade an der Terrasse der stadteigenen Liegenschaft Herrnstraße 82 (Hauptgebäude Büsing-Palais), Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 0361/13 (Dez. I, Amt 80) vom 16.10.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Sanierung der Sandsteinbalustrade der Terrasse der denkmalgeschützten städtischen Liegenschaft Herrnstraße 82 (Hauptgebäude Büsing-Palais) wird nach der von der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH, Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenermittlung in Höhe von 218.000,00 € einschließlich Planungskosten und Projektsteuerungsleistungen zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel in Höhe von 218.000,00 € werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des 1. Nachtragshaushaltes 2013 bewilligt und bei Produktnummer 10010300 (Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter und unbebauter Grundstücke für externe Nutzer), Kontonummer 6161000080 (Instandhaltung Gebäude Büsing-Palais) bereitgestellt.                   

3.       Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum 1. Nachtragshaushalt 2013 vorliegt.

 

 

Begründung:

 

Das Hauptgebäude des Büsing-Palais ist über die WestFonds 6 Hotel am Büsing-Palais Offenbach KG in Düsseldorf an den Hotelkonzern Arabella Hospitality SE vermietet und wird entsprechend durch das Hotel Sheraton Offenbach als Kongress- und Veranstaltungszentrum genutzt. Die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen beinhalten, dass die Instandhaltungen an Dach und Fach des Objektes der Stadt Offenbach am Main obliegen.

 

Die Balustrade wurde ca. 1982 im Zuge der kompletten Instandsetzung und Neubaus des Objektes „Büsing-Palais, Herrnstraße 82, 63065 Offenbach am Main“ errichtet. Sie dient als Absturzsicherung (Brüstung) der vielfältig genutzten Terrasse auf der Westseite des Hauptgebäudes. Die Terrasse hat eine Länge von ca. 32,00 m und eine Breite von ca. 7,50 m. Die umlaufende Balustrade hat eine Höhe von ca. 80 cm und ist aus einzelnen Sandsteinelementen (Brüstungsplatten, Balustern, Sockelplatten, Eckpfeilern) zusammengesetzt.

 

Anlass für diese Projektvorlage sind die während der Ortsbesichtigungen des Objektes „Büsing-Palais, Herrnstraße 82, 63065 Offenbach am Main“ am 15.03. und 16.03.2011 durch das Ingenieurbüro Dietz festgestellten Beanstandungen und Schäden an der Balustrade auf der Westseite des Gebäudes. Im Zuge dieser Ortsbesichtigungen wurde festgestellt, dass aufgrund konstruktiver Mängel an der massiven Unterkonstruktion der Terrasse und des allgemeinen Erhaltungszustandes der Konstruktion die Standsicherheit der Balustrade und ihre absturzsichernde Funktion nicht mehr gewährleistet sind.

 

Um die weitere Nutzung der Terrasse zwischenzeitlich zu gewährleisten, wurde als Sofortmaßnahme eine vorgesetzte Stahlkonstruktion als Hilfsabstützung im Bereich der unmittelbar standsicherheitsgefährdeten Balustradenteile ausgeführt.

 

Die Balustrade aus Naturstein (Sandstein) soll nunmehr gesamtheitlich umlaufend instand gesetzt werden, um die Standsicherheit zukünftig dauerhaft und zuverlässig zu gewährleisten.

 

Hierzu werden zunächst die angrenzenden Platten des Terrassenbelages aufgenommen, die provisorische Stützkonstruktion samt Fundamente entfernt und sämtliche Einzelteile der Balustrade (Brüstungsplatten, Baluster, Sockelplatten, Eckpfeiler, Fassadenplatten) möglichst zerstörungsfrei demontiert und diebstahlsicher gelagert. Die Lage und Anordnung der einzelnen Balustradenelemente ist vor Beginn der Demontagearbeiten festzustellen und nachvollziehbar und interpretationsfrei zu dokumentieren. Vorbeschädigungen an den Sandsteinelementen sind ebenfalls festzustellen und zu dokumentieren. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist nicht auszuschließen, dass einzelne Elemente der Balustrade im Zuge der Rückbauarbeiten beschädigt werden. Art, Anzahl und Umfang der Beschädigungen an den Sandsteinelementen sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt aus baupraktischen Gründen nicht abzuschätzen und werden daher in der Kostenberechnung durch einen entsprechenden Zuschlag für Unvorhergesehenes erfasst.

 

Im Anschluss an die Demontage der Balustrade wird die verbleibende Mörtelschicht einschließlich der vorhandenen bituminösen Abdichtung bis auf die Unterkonstruktion aus Stahlbeton entfernt und die Oberflächen für die anschließenden Arbeiten vorbereitet. Im nächsten Arbeitsschritt wird auf der gesamten Länge der Balustrade ein neuer Stahlbetonsockel auf die bestehende Unterkonstruktion aufbetoniert um die fehlerhafte Höhenlage zu korrigieren und eine standsichere Unterkonstruktion herzustellen. Der kraftschlüssige Anschluss des neuen Stahlbetonsockels an die Bestandskonstruktion erfolgt mittels aufgerauter Oberfläche in Verbindung mit nachträglichen Bewehrungsanschlüssen als zugelassenes System (z.B. HILTI-HIT). Die vorhandene Terrassenabdichtung wird umlaufend an den neuen Stahlbetonsockel herangeführt und hinterlaufsicher verwahrt.

 

Als letzter Arbeitsschritt werden sämtliche Elemente der Balustrade mittels schwindarmen Mörtel und Dübeln bzw. Bolzen entsprechend der ursprünglichen Anordnung und Höhenlage auf dem neuen Stahlbetonsockel wieder montiert bzw. aufgebaut.

Abschließend sind die Terrassenbeläge im Splittbett neu zu verlegen und das vor der Terrasse befindliche Rosenbeet neu anzulegen.

Die Hotelleitung hat den mangelhaften Zustand der Balustrade wiederholt bemängelt. Um auch zukünftig eine nachhaltige Mieteinnahme aus dem Objekt zu sichern, ist die vorstehend beschriebene Sanierung dringend notwendig.

 

Von Seiten des Revisionsamtes bestehen nach Vorprüfung der von der EEG Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH erstellten Kostenermittlung gegen die Durchführung der Maßnahme keine Bedenken.

 

Die erforderlichen Mittel sind im 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 bei Produktnummer 10010300 (Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter und unbebauter Grundstücke für externe Nutzer), Kontonummer 6161000080 (Instandhaltung Gebäude Büsing-Palais) veranschlagt. Insofern erfolgt die Beschlussfassung zu diesem Sanierungsprojekt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

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