Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0456Ausgegeben am 31.10.2013

Eing. Dat. 31.10.2013

 

 

 

Neubau Mainzer Ring 2. Bauabschnitt

hier:   Ergänzungsbeschluss zum Projektbeschluss

Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Baukosten aufgrund der geänderten Bauweise des Regenwasserkanals

Antrag Magistratsvorlage Nr. 377/13 (Dez. I, Amt 60) vom 30.10.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Zur Ausführung der geänderten Bauweise des Regenwasserkanals nach den zusätzlichen Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt  im Bereich des Mainzer Ringes von Schönbornstraße bis Kuhmühlgraben werden zusätzlich 800.000,00 € bereitgestellt.

 

2.    Nach der vom Ing.-Büro Pöyry  Deutschland GmbH in Friedberg, in Zusam-menarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung erhöhen sich somit die Kosten von 10.280.000,00 € auf nunmehr 11.080.000,00 €.

3.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.0952002560, „Mainzer Ring (12.01.01)“, Investitionsnummer 1201010900601205  wie folgt bereitgestellt:

Nachtragshaushaltsplan 2013:              800.000,00 €

 

Die erforderliche Gegenfinanzierung erfolgt in Höhe von 500.000,00 € bei dem Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel (12.04.01)“, Investitionsnummer 1204010900601301 und in Höhe von 300.000,00 € bei dem Produktkonto 13020100.0952000060 „Hochwasserschutz (Stadtanteil) (13.02.01)“, Investitionsnummer 1302010900601201 im Rahmen des Nachtraghaushaltes 2013.

 

4.    Die jährlich anfallenden  Folgekosten sowie die Unterhaltungskosten sind bereits Bestandteil des beschlossenen Ergänzungsbeschlusses für die Ableitung von Regenwasser im Trennsystem vom 21.06.2012. Die geänderte Bauweise des Regenwasserkanals hat keinen Einfluss auf die Unterhaltungskosten.

 

5.    Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegen.

 

Begründung:

 

Durch die  Projektbeschlüsse vom 08.07.2004 (DS I (A) 700), vom 18.03.2010

(DS I (A) 568) sowie vom 21.06.2012 (DS I (A) 0194) hat die Stadtverordnetenver-sammlung dem Projekt „Neubau Mainzer Ring“ mit einem Kostenaufwand von 10.280.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 12010100.0952002560, Investitionsnummer 1201010900601205 „Mainzer Ring (12.01.01)“ zugestimmt.

 

Aufgrund des anstehenden Grundwassers waren im Zuge der bisher durchgeführten Teilabschnitte der Kanalbauarbeiten Wasserhaltungsmaßnahmen (Grundwasser-absenkungen) erforderlich. Ein entsprechender Antrag dafür wurde beim Regierungs-präsidium Darmstadt bereits in 2012 gestellt.

 

Aufgrund des unvorhersehbaren Auftretens von verunreinigtem Grundwasser während der Baumaßnahme und der damit verbundenen Befürchtung der Schadstoffverschleppung wurde seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt eine gutachterliche Begleitung gefordert. 

 

Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement hat daraufhin das Ing.-Büro Hug Geoconsult mit der Erstellung eines gutachterlichen Erläuterungsberichtes für das Regierungspräsidium Darmstadt für die Grundwasserentnahme sowie für die gutachterliche Begleitung der Grundwasserhaltung (Monitoring) beauftragt. Seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde für die weitere Vorgehensweise zur Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung eine Vielzahl von zusätzlichen Auflagen erteilt (Herstellen von Grundwassermessstellen, Pumpversuche, Grundwasseranalytik, etc.). Dafür wurden seitens des Ing.-Büros Hug Geoconsult  Nachtragsangebote beim Amt für Stadtplanung Verkehrs- und Baumanagement eingereicht.

 

Für die Unterbrechung der Kanalbauarbeiten wegen der erneuten Beantragung  der Grundwasserabsenkungen nach Vorlage der Auswertungsergebnisse des Grundwasser-Monitorings und der damit verbundenen Verlängerung der Bauzeit für die Gesamtbaumaßnahme wurde von der Fa. Faber ein Nachtragsangebot (Nr. 5) für die entstandenen Bauablaufstörungen eingereicht und bereits in Abstimmung mit dem Rechtsamt verhandelt.

 

Der Ergänzungsantrag zum Wasserrechtsantrag wurde am 21.01.2013 vom Ing.-Büro Hug Geoconsult beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. In der wasserrechtlichen Genehmigung wurde gemäß Abstimmung zwischen Stadt und Regierungspräsidium Darmstadt der Bau des Entwässerungskanals in 2 Teil- abschnitte aufgeteilt.

 

1. Teilabschnitt:       Kanal von Schönbornstraße Schacht (RW44) bis zur Kettelerstraße Schacht (RW53) 

2. Teilabschnitt:       von Schacht (RW53) bis Kuhmühlgraben

 

Während die Auflagen für den 1. Teilabschnitt zu akzeptieren waren, wurde für den 2. Teilabschnitt des Regenwasserkanals aufgrund von weitreichenden Forderungen des Regierungspräsidiums (wasserdichter Verbau) ein weiterer Ergänzungsantrag seitens der Stadt gestellt. Dieser 2. Ergänzungsantrag wurde vom Ing.-Büro Hug Geoconsult am 18.06.2013 eingereicht. In diesem Antrag wurden die technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der seitens des Regierungspräsidiums geforderten Auflagen mit wasserdichtem Verbau dargelegt und alternative, weniger aufwändige Lösungen aufgezeigt und beantragt.

 

Im vorab zur Anhörung zugesandten Bescheid (per Mail vom 16.08.2013) wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt diesem Antrag nicht entsprochen. Im Rahmen der Anhörung zum Bescheid wurde mit Schreiben vom 29.08.2013 durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement Stellung genommen. Darin wurden gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt die Notwendigkeit der Auflagen begründet in Frage gestellt und die wirtschaftlichen, technischen und zeitlichen Konsequenzen erneut deutlich gemacht. Mit Datum vom 11.09.2013 wurde daraufhin vom Regierungspräsidium Darmstadt der Bescheid, weitgehend ohne Berücksichtigung unserer dargelegten Argumente und Konsequenzen, erteilt. Lediglich die zeitliche Ausführungsfrist für die Grundwasserabsenkungsmaßnahmen wurde von Mitte Oktober 2013 auf 31.März 2014 verlängert.

 

Damit fallen für die Herstellung des wasserdichten Verbaus für die gesamte noch zu verlegende Kanalstrecke von ca. 130 m erhebliche Mehrkosten an. Die Leistungen wurden von der Fa. Faber in den Nachtragsangeboten Nr. 8 und Nr. 9 erfasst.

 

In Abstimmung mit dem Rechtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, ESO und dem Planungsbüro Pöyry Deutschland wurden seitens des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement auch die Aussichten eines Klageverfahrens gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt als letzte Möglichkeit geprüft und insbesondere auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als nicht zielführend eingestuft.

 

Die aus den Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt resultierenden zusätzlichen Kosten in Höhe von 800.000,00 € wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

 

Die bereits o.g. beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 10.280.000,00 € erhöhen sich somit auf nunmehr 11.080.000,00 €.

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordneten liegen die Bescheide des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.