Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0460Ausgegeben am 31.10.2013

Eing. Dat. 31.10.2013

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Blücherstraße 20, 63071 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr.383/13 (Dezernat I, Amt 80) vom 30.10.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 22 Nr. 21/1 mit 1.243 m² an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 366.685,00 EUR (295,00 EUR/m²).

3.     Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grund-erwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

Des Weiteren werden evtl. künftig entstehende Erschließungskosten und Kanalbeiträge ebenfalls von den Erwerbern übernommen.

5.     Die Erwerber verpflichten sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement abzustimmen.

 

6.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerber.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

7.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

8.     Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

9.     Für den Fall der Umwandlung des Objekts in Wohnungs- und Teileigentum sind bei einem Verkauf die Einheiten mit den bauordnungsrechtlich zugehörigen Stellplätzen als grundbuchliche Einheit zu veräußern.

 

10.  Die notwendige Kampfmittelsondierung ist von der Stadt Offenbach zu beauftragen und die dafür entstehenden Kosten in Höhe von ca. 4.500,00 EUR brutto werden über den Kaufpreis finanziert.

 

11.  Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

Die Erwerber sind berechtigt, sich durch Probebohrungen - auf eigene Haftung, Risiko und Kosten - Klarheit über die Untergrundverhältnisse zu verschaffen.

 

 

Begründung:

 

Bei dem im Tenor bezeichneten Grundstück handelt es sich um ein Hinterlieger-grundstück welches über eine sehr lange Zufahrt erschlossen wird. Derzeit ist das Grundstück an einen Nachbareigentümer vermietet, der die Fläche als Parkplatz bzw. Abstellfläche nutzt.

 

Durch die besondere Lage des Grundstücks mit seiner schwierigen Zufahrtssituation war es in der Vergangenheit, trotz intensiver Bemühungen, nicht möglich eine Vermarktung zu adäquaten Konditionen zu realisieren. Auch die unmittelbaren Nachbarn hatten kein Interesse am Erwerb des Grundstücks.

 

Die in der Nachbarschaft befindlichen Wohnhäuser weisen eine Bebauung mit 4-8 Vollgeschossen auf. Die nun geplante Bebauung mit einem 5-geschossigen Wohnhaus mit 15 Wohnungen passt sich in die Umgebungsbebauung ein und ist auch aus Sicht der Stadtplanung zu befürworten. Eine bisher nicht optimal genutzte städt. Fläche wird nun durch die Schaffung von neuem Wohnraum deutlich aufgewertet.

 

Der vereinbarte Kaufpreis liegt über dem Bodenwert einer aktuellen Wertermittlung.

 

Die Erwerber sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan