Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0462Ausgegeben am 31.10.2013

Eing. Dat. 31.10.2013

 

 

 

 

 

Auenprojekt Mainbogen Offenbach
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr.385/13 (Dezernat II, Amt 33) vom 30.10.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der im Vorentwurf vom Büro GPM in Mainz dargestellten Zielsetzung eines
Auenprojektes im Mainbogen (vgl. Anlage) zur Umsetzung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU–WRRL) und zur Vorsorge im
Sinne der Klimaanpassung wird zugestimmt.

 

2.       Der Magistrat wird beauftragt unter Federführung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die notwendigen Prüf- und Planungsschritte zur Klärung der Umsetzungsbedingungen / Machbarkeit durchzuführen. Die Abstimmung mit den erforderlichen Ämtern ist herzustellen.

 

3.       Die betroffenen Flächeneigentümer und Nutzergruppen (z.B. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Landwirte, Reiter, Fischerei) sowie die Bürgerinnen und Bürger sind frühzeitig an dem Planungsprozess zu beteiligen.
Ein moderierter Dialog ist durchzuführen.

 

4.       Die Finanzierung der Prüf- und Planungsschritte (einschließlich der Entwurfsplanung, Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit etc.) wird vollständig über Fördermittel durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übernommen. Die Vorprüfung der Verkaufs- und Tauschbereitschaft von Eigentümern der Grundflächen erfolgt kostenfrei durch die Landesbehörde Amt für Bodenmanagement in Heppenheim.

Die Zwischenfinanzierung von Planungsaufträgen in Höhe von ca. 30.000 € erfolgt über Produktkonto 14010100.6779000033 „Umweltdienstleistungen - Ausgleichsflächenkonzept“.

 

5.       Die Maßnahmenplanung (Genehmigungsplanung) sowie die Umsetzung von Teilmaßnahmen, die sowohl unabhängig voneinander als auch im Verbund erfolgen können, bedürfen jeweils eines Einzelbeschlusses (Projektbeschlusses).

 

 

 

 

Begründung:

 

Eine Besonderheit der Stadt Offenbach ist ihre Lage am markanten Doppelbogen des Mains. Als landschaftliches Naherholungsgebiet ist der Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen sowohl für die Offenbacher Bevölkerung wie auch für Tiere und Pflanzen von herausragender Bedeutung. Diese liegt in der Attraktivität und ökologischen Wertigkeit seiner Landschaft am Fluss, seiner Größe und Offenheit sowie der relativ geringen Verlärmung durch Flugzeuge begründet.

 

Mit dem Auenprojekt Mainbogen Offenbach sollen die Funktionen des Gebietes weiter gefördert und rechtliche Vorgaben im Natur-, Gewässer- und Klimaschutz umgesetzt werden. Das Projekt beinhaltet kurzgefasst folgende Zielsetzungen:

 

·         Gewässerentwicklung – Umsetzung der EU-WRRL

·         Hochwasserschutz – Umsetzung von Restriktionen des Überschwemmungsgebietes

·         Naturschutz – Aufwertung der Umgebung des europäischen Vogelschutzgebietes

·         Landwirtschaft – Auenverträgliche Bewirtschaftung

·         Naherholung – Umsetzung des Freiraumentwicklungskonzeptes Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen

 

Als geeignete Entwicklungsbereiche im Sinne der EU-WRRL wurden sowohl die ehemalige Floßgasse Rumpenheim als auch die, den Mainbogen vollständig durchziehende Flutmulde, ermittelt.

 

Es stehen augenblicklich umfangreiche öffentliche Fördermittel zur Umsetzung der EU-WRRL u.a. für Planung und Maßnahmenumsetzung, Flurbereinigung, Flächenankauf und Öffentlichkeitsbeteiligung von bis zu 100 % der Kosten zur Verfügung. Somit besteht aktuell die vermutlich einmalige Möglichkeit, im Rahmen dieses Projektes auch Maßnahmen der Freiraumentwicklungskonzeption Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen zur Verbesserung des Wegesystems (Schaffung der Verbindung vom Arthur von Weinberg-Steg zum Schultheis-Weiher) und der landschaftlichen Attraktivität umzusetzen.

 

1.            Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

Auf Grundlage der EU-WRRL und des § 29 Wasserhaushaltsgesetz besteht die gesetzliche Verpflichtung „ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten
chemischen Zustand der künstlichen und erheblich veränderten Gewässer bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen.“ Der Main zählt zu diesen „erheblich veränderten Gewässern“.

 

Das Land Hessen hat im Bewirtschaftungsplan für den Hessischen Untermain von 2009 in Karte Nr. 6 konkret für den Offenbacher Mainabschnitt und das Überschwemmungsgebiet ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie dargestellt. Mit der hier vorgelegten Vorentwurfsplanung „Auenprojekt Mainbogen Offenbach“ werden diese Vorgaben örtlich konkretisiert.

 

2.            Ausgangssituation

Gemäß Auenzustandsbericht des Bundesamtes für Naturschutz aus 2009 sind in Deutschland zwei Drittel der ursprünglichen Überschwemmungsflächen vernichtet, nur noch 10% der Flussauen befinden sich in naturnahem Zustand. Der Mainbogen Offenbach ist dort als „stark verändert“ eingestuft.

Der Ausbau des Mains als Schifffahrtsstraße und die Uferbefestigung mit Blocksteinschüttung verursachen ebenso wie die ackerbauliche Nutzung auf einem Großteil der Fläche des Überschwemmungsgebietes im Mainbogen negative ökologische Folgen:

 

·         Bei Hochwasser ist insbesondere im Bereich der Flutmulde (Hochwasserabflussbereich) mit Bodenerosion und Lösung von Nährstoffen zu rechnen, die in den Main eingetragen werden.

·         Die baulichen Anlagen der vereinzelten Gärten sind im Hochwasserfall als Treibgut eine Gefahr und sind im Hochwasserabflussbereich nicht zulässig.

·         Die profilierten, mit Blocksteinschüttung befestigten, relativ steilen Ufer des Mains, verhindern die Ausbildung von ökologisch wertvollen Flachwasserbereichen und vielfältigen Uferstrukturen.

 

In Verbindung mit dem NSG Bürgel-Rumpenheimer Kiesgruben ist der Mainbogen bereits jetzt von großer Bedeutung für zahlreiche Brutvögel (z.B. Nachtigall, Grünspecht) sowie für zahlreiche durchziehende, rastende und überwinternde Wasservögel. Dennoch besteht für den Lebensraum der Zielarten des Europäischen Vogelschutzgebietes Verbesserungsbedarf.

 

3.            Klimaanpassung, Hochwasservorsorge, Naturschutz, Naherholung

Naturnahe Auen erbringen zahlreiche Ökosystemdienstleitungen für die Gesellschaft (Quelle: Bund für Naturschutz - Naturschutz und Biologische Vielfalt,  Heft 112 / 2011):

 

·         Sie dienen u.a. als Puffer für Hoch- und Niedrigwasser, zur Anreicherung des Grundwassers sowie als Filter für gelöste Nährstoffe und Sedimente.

·         In Bezug auf die Klimaanpassung sind die Funktionen naturnaher Auen als Kohlenstoffspeicher (in grundwassernahen Böden, Grünland und Auwäldern) sowie deren lokale klimatische Ausgleichswirkungen – z.B. Kühlungseffekte bei Hitze – von Bedeutung.

·         Zudem beinhalten sie eine hohe Vielfalt an unterschiedlichen Feuchtbiotopen und sind als lineare Biotopverbundlinien von größter Bedeutung für die Biodiversität.

 

Mit der Realisierung des Auenprojektes Offenbach ist es möglich, die genannten positiven Ökosystemdienstleistungen im Offenbacher Mainbogen wieder zu aktivieren.

Gleichzeitig können die im Freiraumentwicklungskonzept Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen dargestellten Zielsetzungen weiter verfolgt werden. Es ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung der Planungsziele des Auenprojektes die Attraktivität des Mainbogens für Naturerleben und Naherholung weiter verbessert wird.

 

4.            Öffentlichkeitsbeteiligung, Finanzierung

Das Auenprojekt ist ein Großprojekt, welches eine Vielzahl von Institutionen, Ämtern und Einwohner/innen in und um Offenbach betrifft. Neben den rechtlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren soll ähnlich wie beim Verfahren „Maindamm“   ein moderierter Beteiligungsprozess dafür sorgen, dass alle Betroffenen und Interessierten die Möglichkeit haben sich am Planungsprozess zu beteiligen.

 

Das Land Hessen hat deutlich signalisiert, dass ein großes Interesse an der Umsetzung der Maßnahmen im Mainbogen Offenbach besteht und beabsichtigt, die Inhalte des Vorentwurfs zu fördern. Eine schriftliche Zusage des RP Darmstadt dafür liegt mit Schreiben vom 25.06.2013 vor. Darüber hinaus hat am 17.10.2013 ein umfangreicher Abstimmungstermin mit dem RP Darmstadt als Plangenehmigungsbehörde stattgefunden. Auch dort wurde deutlich, dass die Stadt Offenbach wahrscheinlich mit einer Förderung zu 100% rechnen kann. Als sog. Synergieprojekt mit Bedeutung für das angrenzende europäische Vogelschutzgebiet wurde sogar in Aussicht gestellt, dass vor Zahlung eingehender Rechnungen die Landesmittel jeweils kurzfristig vorab überweisen werden.

 

Der Vorentwurf wurde in einem ersten Schritt auch intern mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie dem Vermessungsamt abgestimmt.

 

Der umfangreiche Erläuterungstext zum Vorentwurf, die Fördermittelzusage des RP Darmstadt (Schreiben vom 25.06.2013) sowie die Maßnahmenkarte Hessischer Untermain von 2009, Karte Nr. 6 liegen im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und im Anschluss an die Sitzung des Magistrates im Büro der Stadtverordneten zur Einsicht aus.

Anlagen: Vorentwurf/Maßnahmenabgrenzung Auenprojekt Mainbogen Offenbach

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.