Quelle: pio.offenbach.de
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0463Ausgegeben am 31.10.2013

Eing. Dat. 31.10.2013

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr.387/13 (Dezernat II, Amt 57) vom 30.10.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.        Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offen-

           bach für das Geschäftsjahr 2014, der im

 

1.1      Erfolgsplan

 

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 27.840 und den Erträgen in Höhe von T€ 12.744 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 14.121 abschließt

 

            und im

 

1.2      Vermögensplan

 

bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 15.214 und Investitionen von T€ 118 sowie einem Jahresverlust von T€ 15.096 ausgeglichen abschließt;

 

1.3      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.

 

1.4      einschließlich der Stellenübersicht

 

            und der

 

1.5      Finanzplanung

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.         Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2014 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kredite gem. § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Gem. den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 zu § 115 HGO i.V.m. § 94 HGO und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz soll auch im Falle keiner Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite eine Negativfestsetzung beschlossen werden. Siehe hierzu 1.3 und 2 des Beschlusstenors.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2014 in ihrer Sitzung vom 01.10.2013 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

Anlage:

Wirtschaftsplan 2014

 

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