Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0466/1Ausgegeben am 06.11.2013        Eing. Dat. 06.11.2013

 

 

 

 

Email Verschlüsselung in Offenbach

Änderungsantrag CDU vom 06.11.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob eine Registrierung von De-Mail Adressen bei der Stadtverwaltung bzw. den „stadtnahen“ Gesellschaften und deren Anwendung  für die Bedürfnisse von Bürgern und Ämtern nach Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit sinnvoll ist und effektiv genutzt werden kann.

 

 

Begründung:

 

Der bisher verwendete E-Mail-Verkehr ist nicht rechtsverbindlich, also für Behörden auf Dauer untauglich. Dokumente oder Angaben müssen als Brief oder Fax eingereicht werden, nur diese sind rechtsverbindlich.

De-Mail Verbindungen und Mails sind generell verschlüsselt, finden nur in Deutschland statt und unterliegen daher deutschen Gesetzen.

Sie unterliegen wie Fax und Brief dem Briefgeheimnis, E-Mail hingegen nicht.

Absenderadressen sind eindeutig und können nicht wie bei E-Mail manipuliert werden.

 

Am 3. Mai 2011 ist das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde die Grundlage für den einfachen verbindlichen und vertraulichen Versand elektronischer Dokumente und Nachrichten geschaffen. In der Handhabung gleichen De-Mails den herkömmlichen E-Mails, verfügen jedoch über wichtige Eigenschaften, die der E-Mail fehlen.

 

§  Die Identitäten von Absender und Adressat können eindeutig nachgewiesen und nicht gefälscht werden.

§  Die Nachrichten werden ausschließlich über verschlüsselte Kanäle übertragen und verschlüsselt abgelegt. Sie sind für Unbefugte zu keiner Zeit zugänglich und können weder mitgelesen, noch verändert werden.

 

Auf Grundlage des am 1. August 2013 in Kraft getretenen E-Government-Gesetzes ist es nunmehr auch möglich, unter bestimmten Voraussetzungen - die in Verwaltungsakten erforderliche Schriftform durch den Versand einer De-Mail zu ersetzen.

 

Interessierte Anbieter können beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter (DMDA) beantragen.

 

Schließlich verweist die antragstellende Fraktion auf eine Veröffentlichung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik BSI und die

entsprechenden Empfehlungen: