Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2013

 

 

TOP 13

Gesamtsanierung und Umbau der Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügelallee 90, 63071 Offenbach am Main
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 376/13 (Dez. I, Amt 60) vom 30.10.2013,
2011-16/DS-I(A)0455

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Den Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Käthe-Kollwitz-Schule, Buchhügelallee 90, 63071 Offenbach am Main, nach der von der Codema International GmbH (Leistungsstufe I und II) in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 18.950.000,00 € einschließlich Planungskosten und den eingerechneten und geprüften Mittel für die treuhänderische Verwaltung sowie Auftrags- und Kostenabwicklung, wird zugestimmt.

 

2.    Mittel sind derzeit auf dem Produktsachkonto 01010800.6161000260, Projektnummer V 9045 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur (Amt 60)“ wie folgt veranschlagt (Stand Haushaltsplanentwurf 2014):

 

            Haushaltsmittel 2012 und früher:                                              2.200.000,00 €

            Haushaltsmittel 2013:                                                                   2.500.000,00 €

            Haushaltsmittel 2014:                                                                    4.050.000,00 €

            Haushaltsmittel 2015:                                                                    3.450.000,00 €

            Haushaltsmittel 2016:                                                                    3.600.000,00 €

            Haushaltsmittel 2017:                                                                    2.900.000,00 €

            Gesamt:                                                                                       18.700.000,00 €

 

Die erforderliche zusätzliche Mittelbereitstellung in Höhe von 250.000,00 €, ist
 im Nachtrag 2014 ff bzw. in den Haushalten der Folgejahre vorzunehmen.

 

3.    Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 20.11.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung