Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2013

 

 

 

TOP 14

Neubau Mainzer Ring 2. Bauabschnitt
hier:    Ergänzungsbeschluss zum Projektbeschluss
Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Baukosten aufgrund der geänderten Bauweise des Regenwasserkanals

Antrag Magistratsvorlage Nr. 377/13 (Dez. I, Amt 60) vom 30.10.2013,
2011-16/DS-I(A)0456

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Zur Ausführung der geänderten Bauweise des Regenwasserkanals nach den zusätzlichen Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt  im Bereich des Mainzer Ringes von Schönbornstraße bis Kuhmühlgraben werden zusätzlich 800.000,00 € bereitgestellt.

 

  1. Nach der vom Ing.-Büro Pöyry  Deutschland GmbH in Friedberg, in Zusam-menarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung erhöhen sich somit die Kosten von 10.280.000,00 € auf nunmehr 11.080.000,00 €.

  2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.0952002560, „Mainzer Ring (12.01.01)“, Investitionsnummer 1201010900601205  wie folgt bereitgestellt:

Nachtragshaushaltsplan 2013:              800.000,00 €

 

Die erforderliche Gegenfinanzierung erfolgt in Höhe von 500.000,00 € bei dem Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel (12.04.01)“, Investitionsnummer 1204010900601301 und in Höhe von 300.000,00 € bei dem Produktkonto 13020100.0952000060 „Hochwasserschutz (Stadtanteil) (13.02.01)“, Investitionsnummer 1302010900601201 im Rahmen des Nachtraghaushaltes 2013.

 

  1. Die jährlich anfallenden  Folgekosten sowie die Unterhaltungskosten sind bereits Bestandteil des beschlossenen Ergänzungsbeschlusses für die Ableitung von Regenwasser im Trennsystem vom 21.06.2012. Die geänderte Bauweise des Regenwasserkanals hat keinen Einfluss auf die Unterhaltungskosten.

 

  1. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 20.11.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung