Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2013

 

 

 

TOP 16

Grundstücksverkauf Konrad-Adenauer-Straße 82 D, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 381/13 (Dezernat I, Amt 80) vom 30.10.2013,
2011-16/DS-I(A)0458

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 2 Nr. 1345/4 = 130 m², Nr. 1345/14 = 13 m²  sowie ein 1/9-Anteil an der Wegeparzelle Nr. 1345/10 = 290 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 53.523,60 EUR (345,00 EUR/m² für die beiden Erbbaugrundstücke -Stammgrundstück und Garagenparzelle- bzw. 130,00 EUR/m² für den Anteil an der Wegeparzelle) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 20.11.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung