Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2013

 

 

 

TOP 20

Auenprojekt Mainbogen Offenbach
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr.385/13 (Dezernat II, Amt 33) vom 30.10.2013,
2011-16/DS-I(A)0462
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 14.11.2013,

2011-16/DS-I(A)0462/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0462/1 und 2011-16/DS-I(A)0462

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.       Der im Vorentwurf vom Büro GPM in Mainz dargestellten Zielsetzung eines
Auenprojektes im Mainbogen (vgl. Anlage) zur Umsetzung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU–WRRL) und zur Vorsorge im
Sinne der Klimaanpassung wird zugestimmt.

 

2.       Der Magistrat wird beauftragt unter Federführung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die notwendigen Prüf- und Planungsschritte zur Klärung der Umsetzungsbedingungen / Machbarkeit durchzuführen. Die Abstimmung mit den erforderlichen Ämtern ist herzustellen.

 

3.       Die betroffenen Flächeneigentümer und Nutzergruppen (z.B. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Landwirte, Reiter, Fischerei) sowie die Bürgerinnen und Bürger sind frühzeitig an dem Planungsprozess zu beteiligen.
Ein moderierter Dialog ist durchzuführen.

 

4.       Die Finanzierung der Prüf- und Planungsschritte (einschließlich der Entwurfsplanung, Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit etc.) wird vollständig über Fördermittel durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übernommen. Die Vorprüfung der Verkaufs- und Tauschbereitschaft von Eigentümern der Grundflächen erfolgt kostenfrei durch die Landesbehörde Amt für Bodenmanagement in Heppenheim.

Die Zwischenfinanzierung von Planungsaufträgen in Höhe von ca. 30.000 € erfolgt über Produktkonto 14010100.6779000033 „Umweltdienstleistungen - Ausgleichsflächenkonzept“.

 

5.       Die Maßnahmenplanung (Genehmigungsplanung) sowie die Umsetzung von Teilmaßnahmen, die sowohl unabhängig voneinander als auch im Verbund erfolgen können, bedürfen jeweils eines Einzelbeschlusses (Projektbeschlusses).

6.      Der Magistrat veranstaltet noch im Jahr 2013 eine erste Veranstaltung zum Vorhaben, in der die Offenbacher Einwohnerinnen und Einwohner ausführlich über das Projekt informiert und erste Fragen beantwortet werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0462/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

6.        Der Magistrat veranstaltet noch im Jahr 2013 eine erste Veranstaltung zum Vorhaben, in der die Offenbacher Einwohnerinnen und Einwohner ausführlich über das Projekt informiert und erste Fragen beantwortet werden.

 

2011-16/DS-I(A)0462

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.        Der im Vorentwurf vom Büro GPM in Mainz dargestellten Zielsetzung eines
Auenprojektes im Mainbogen (vgl. Anlage) zur Umsetzung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU–WRRL) und zur Vorsorge im
Sinne der Klimaanpassung wird zugestimmt.

 

2.        Der Magistrat wird beauftragt unter Federführung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die notwendigen Prüf- und Planungsschritte zur Klärung der Umsetzungsbedingungen / Machbarkeit durchzuführen. Die Abstimmung mit den erforderlichen Ämtern ist herzustellen.

 

3.        Die betroffenen Flächeneigentümer und Nutzergruppen (z.B. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Landwirte, Reiter, Fischerei) sowie die Bürgerinnen und Bürger sind frühzeitig an dem Planungsprozess zu beteiligen.
Ein moderierter Dialog ist durchzuführen.

 

4.        Die Finanzierung der Prüf- und Planungsschritte (einschließlich der Entwurfsplanung, Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit etc.) wird vollständig über Fördermittel durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übernommen. Die Vorprüfung der Verkaufs- und Tauschbereitschaft von Eigentümern der Grundflächen erfolgt kostenfrei durch die Landesbehörde Amt für Bodenmanagement in Heppenheim.

Die Zwischenfinanzierung von Planungsaufträgen in Höhe von ca. 30.000 € erfolgt über Produktkonto 14010100.6779000033 „Umweltdienstleistungen - Ausgleichsflächenkonzept“.

 

5.        Die Maßnahmenplanung (Genehmigungsplanung) sowie die Umsetzung von Teilmaßnahmen, die sowohl unabhängig voneinander als auch im Verbund erfolgen können, bedürfen jeweils eines Einzelbeschlusses (Projektbeschlusses).

 

6.       Der Magistrat veranstaltet noch im Jahr 2013 eine erste Veranstaltung zum Vorhaben, in der die Offenbacher Einwohnerinnen und Einwohner ausführlich über das Projekt informiert und erste Fragen beantwortet werden.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 20.11.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung