Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2013

 

 

 

TOP 25

Kommunaler Aktionsplan Inklusion
Antrag SPD, B´90/Die Grünen, DIE LINKE., FDP, FW und Piraten vom 31.10.2013,
2011-16/DS-I(A)0467

Die Fraktionen FDP und DIE LINKE. sind nachträglich diesem Antrag als Antragsteller beigetreten. Die antragstellenden Fraktionen erklärten sich hiermit einverstanden.

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.  einen kommunalen Aktionsplan Inklusion für die Stadt Offenbach zu erarbeiten, der die Bereiche Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen,
Kultur, Freizeit und Sport, Gesundheit und Pflege, Mobilität und Barrierefreiheit umfasst. Dieser soll anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.

2.  bei der Erarbeitung eines kommunalen Aktionsplans Vertreterinnen und Vertreter entsprechend einschlägiger Fachverbände und Netzwerke, die kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Offenbach am Main, sowie die entsprechenden Ämter und Gesellschaften in geeigneter Form am Verfahren zu beteiligen.

3.  geeignete Projektfördermöglichkeiten, etwa über den LWV Hessen, die Landesregierung, Förderprogramme der Aktion Mensch oder der Montag-Stiftung zur Erarbeitung, Durchführung und Finanzierung des kommunalen Aktionsplans Inklusion heranzuziehen und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis vorzulegen.

4.  zu prüfen und zu berichten, welche Kosten bei der Umsetzung eines kommunalen Aktionsplanes auf die Stadt Offenbach zukommen.

5.  die durch die Umsetzung des kommunalen Aktionsplans eventuell auftretenden finanziellen Mehraufwendungen im Sinne des Konnexitätsprinzips gegenüber der Landes- und Bundesregierung geltend zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 20.11.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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