Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0480Ausgegeben am 21.11.2013

Eing. Dat. 21.11.2013

 

 

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der GBO Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 422/13 (Dez. I, Amt 20) vom 20.11.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der GBO Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH Offenbach am Main mit einem Höchstbetrag von 5.481.500,00 Euro ab dem 30.05.2016 im Rahmen der Umschuldung eines ursprünglich in 2006 gewährten KfW-Darlehens.

 

 

Begründung:

 

Im Jahr 2006 erfolgte die Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft der Stadt Offenbach zur Sicherung eines Darlehensbetrages in Höhe von 14.493.920 Euro. Die Zinsfestschreibung und Laufzeit des abgesicherten Darlehens beträgt 10 Jahre und endet somit im Jahr 2016.

 

Im Planungsszenario der Großmaßnahme ging die GBO im Jahr 2006 bei einer Prolongation der Restvaluten der KfW-Darlehen nach 10 Jahren am Kapitalmarkt von einem Zinssatz von 6% p. a. bei einer erneuten 10-jährigen Zinsfestschreibung aus. Aufgrund der momentan günstigen Zinssituation wird eine vorzeitige Absicherung des Zinssatzes auf Forward-Basis für die Anschlussprolongation angestrebt.

 

Auf Basis einer Angebotseinholung verschiedener Finanzdienstleister konnte bei der Deutschen Kreditbank AG ein Anschlusszinssatz auf Forward-Basis zum 30.05.2016 für die Darlehensrestvaluta in Höhe von 5.481.500 Euro zu einem Zinssatz von 3,35% p. a. bei einer 17-jährigen Zinsfestschreibung abgeschlossen werden.

 

Die derzeit bestehende Kommunalbürgschaft ist auf die KfW Bankengruppe begrenzt. Für die Umschuldung muss eine neue Bürgschaftserklärung ausgestellt werden. Die Kommunalbürgschaft für die KfW Bankengruppe soll mit Ablauf der derzeitigen Zinsfestschreibung zurückgegeben werden.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage (in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

Nichtöffentliche Anlage

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro