Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-II(A)0054Ausgegeben am 26.11.2013

Eing. Dat. 14.11.2013

 

 

 

 

Unterstützung des Waldzoos Offenbach

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2009, DS I (A) 517/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 400/13 (Dez. I, Amt 80) vom 13.11.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.12.2009 folgenden Beschluss gefasst:

 

Beschlusslage:

Protokollnotiz HFB 30.11.09:
Die Ausschussmitglieder bitten den zuständigen Dezernenten darum, dass bei den Verhandlungen zu den Vereinbarungen darauf hingewirkt wird, dass eine Wirtschaftlichkeitsrechnung durch den Betreiber des Waldzoos erstellt und diese in einer Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen - ggf. im nichtöffentlichen Teil – vorgestellt wird.

Des Weiteren sollte der Einrichtung angeraten werden, die Finanzierung künftig durch Gründung eines Vereins oder Fördervereins auf eine breitere Basis zu stellen, z.B. auch, um die Vergabe städtischer Gelder im Rahmen einer Mitgliederversammlung, einer Kassenprüfung etc. nachvollziehbarer
zu gestalten und somit die wirtschaftliche Struktur insgesamt zu verbessern. 

DS I (A) 517/1

 


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Beachtung der Protokollnotiz wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach gewährt dem Waldzoo einen einmaligen Zuschuss in Höhe
   
von 9.000 Euro für diverse Ausbesserungsmaßnahmen, beispielsweise eine
   
pädagogisch sinnvolle Beschilderung der Gehege, eine artgerechtere
    Gestaltung
von Volieren und die Neuanschaffung von Sitzbänken.

2. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Aufstellung
    von
Hinweisschildern durch die Stadt im Straßenraum sowie zusätzliche
    Hinweise auf
den Waldzoo im Internetangebot und den Broschüren der Stadt
    Offenbach
möglich sind.

3.
Die Stadt Offenbach gewährt dem Waldzoo Offenbach ab dem Jahr 2010 einen
    jährlichen Futtermittel- und Pachtzuschuss in Höhe von insgesamt 10.000 Euro.
    Im Gegenzug ist eine Vereinbarung zu schließen, die es erlaubt, dass eine
   
finanziell vertretbare Anzahl von Offenbacher KITA- oder Grundschulgruppen
    den
Zoo kostenlos (z.B. auf Gutscheinbasis) besuchen dürfen. Zuschuss und
   
Vereinbarung sind bis 2015 zu befristen und vor einer möglichen Verlängerung
    zu überprüfen bzw. anzupassen.

4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob eine Ausweitung
    der
Zoofläche in Richtung Parkplatz (Waldgrundstück) unter ökologischen und
    ökonomischen Aspekten (Landschaftsschutz, Naturschutz sowie Walderhaltung)
    möglich und sinnvoll ist.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Gemäß dem obigen Beschluss war ab dem Jahr 2010 eine Erhöhung des städt. Zuschusses für den Betrieb des Waldzoos vorgesehen. Diese erhöhte Bezuschussung kann aus den nachfolgenden Gründen erst ab dem Jahr 2013 umgesetzt werden:

 

Der Betrieb des Waldzoos ist vertraglich unmittelbar mit dem Erbbaurecht für das Wohngebäude Waldstraße 275 gekoppelt. Die Betreiberin des Waldzoos hat den Erbbauvertrag für das Wohnhaus Waldstraße 275 Ende des Jahres 2007 übernommen. Die grundbuchliche Eintragung der neuen Erbbaurechtsnehmerin und somit die abschließende Übernahme des Vertragsverhältnisses war allerdings auf Grund eingetretener Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Immobilie erst Anfang 2012 möglich. Weiterhin kam es im Jahr 2011 zu einem erheblichen Brandschaden an den Einrichtungen des Waldzoos. Insofern bestand bzgl. des Fortbestandes des Waldzoos auf einer sicheren wirtschaftlichen Grundlage eine gewisse Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund wurde die Zuschusserhöhung ausgesetzt. Die Probleme sind nach Kenntnis des Magistrates mittlerweile überwunden, so dass die beschlossene Erhöhung des Zuschusses nun umgesetzt werden kann.

 

Anzumerken ist, dass die Folgen des Brandschadens durch die Vermittlung eines privates Sponsorings in Form einer Sachspende (Material für ein neues Heulager) in einer Größenordnung von rd. 7.000 € entsprechend gemildert werden konnten.

 

Förderverein:

Dem Vorschlag, die Finanzierung des Waldzoos durch Gründung eines Fördervereins auf eine breitere Basis zu stellen, steht die Waldzoobetreiberin ablehnend gegenüber. Die Betreiberin begründet dies damit, dass sie keine Einschränkungen in der Organisation, des Betriebsablaufs und in Personalfragen eingehen möchte. Mit der Darstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im HFB ist die Waldzoobetreiberin einverstanden.

 

Hinweisschilder:

Die Verkehrsbehörde der Stadt Offenbach steht der Anbringung von Hinweisschildern für private Einrichtungen durchweg ablehnend gegenüber.

Gutscheine für KITA- oder Grundschulgruppen:

Die Waldzoobetreiberin ist als Gegenleistung für den erhöhten Zuschuss grundsätzlich bereit, eine vertretbare wirtschaftliche Vereinbarung zu treffen. 2 Alternativen wurden insofern auch bereits angeboten. Die Details einer derartigen Vereinbarung werden in Kürze mit der Waldzoobetreiberin besprochen und entsprechend vereinbart.

Ausweitung:

Eine Flächenausweitung des Waldzoos ist vorrangig hinsichtlich der forst- und naturschutzrechtlichen Belange durch das Forstamt Langen sowie das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz konkret zu prüfen. Hier gilt es alle Aspekte (Forstrecht, Bau- und Planungsrecht, naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen und Landschaftsschutz, Wasserrecht) abzuarbeiten. Es zeichnet sich bereits im Vorfeld ab, dass hierfür hohe Hürden zu überwinden wären. Insgesamt werden seitens der Fachämter evtl. Überlegungen hinsichtlich einer Erweiterung des Waldzoos insofern sehr kritisch gesehen.