Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-II(A)0054Ausgegeben am 26.11.2013
Eing. Dat. 14.11.2013
Unterstützung des Waldzoos Offenbach
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.12.2009 folgenden Beschluss gefasst:
Beschlusslage:
Protokollnotiz HFB 30.11.09:
Die Ausschussmitglieder bitten den zuständigen Dezernenten darum, dass bei den Verhandlungen zu den Vereinbarungen darauf hingewirkt wird, dass eine Wirtschaftlichkeitsrechnung durch den Betreiber des Waldzoos erstellt und diese in einer Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen - ggf. im nichtöffentlichen Teil – vorgestellt wird.
Des Weiteren sollte der Einrichtung angeraten werden, die Finanzierung künftig durch Gründung eines Vereins oder Fördervereins auf eine breitere Basis zu stellen, z.B. auch, um die Vergabe städtischer Gelder im Rahmen einer Mitgliederversammlung, einer Kassenprüfung etc. nachvollziehbarer
zu gestalten und somit die wirtschaftliche Struktur insgesamt zu verbessern.
DS I (A) 517/1
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Gemäß dem obigen Beschluss war ab dem Jahr 2010 eine Erhöhung des städt. Zuschusses für den Betrieb des Waldzoos vorgesehen. Diese erhöhte Bezuschussung kann aus den nachfolgenden Gründen erst ab dem Jahr 2013 umgesetzt werden:
Der Betrieb des Waldzoos ist vertraglich unmittelbar mit dem Erbbaurecht für das Wohngebäude Waldstraße 275 gekoppelt. Die Betreiberin des Waldzoos hat den Erbbauvertrag für das Wohnhaus Waldstraße 275 Ende des Jahres 2007 übernommen. Die grundbuchliche Eintragung der neuen Erbbaurechtsnehmerin und somit die abschließende Übernahme des Vertragsverhältnisses war allerdings auf Grund eingetretener Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Immobilie erst Anfang 2012 möglich. Weiterhin kam es im Jahr 2011 zu einem erheblichen Brandschaden an den Einrichtungen des Waldzoos. Insofern bestand bzgl. des Fortbestandes des Waldzoos auf einer sicheren wirtschaftlichen Grundlage eine gewisse Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund wurde die Zuschusserhöhung ausgesetzt. Die Probleme sind nach Kenntnis des Magistrates mittlerweile überwunden, so dass die beschlossene Erhöhung des Zuschusses nun umgesetzt werden kann.
Anzumerken ist, dass die Folgen des Brandschadens durch die Vermittlung eines privates Sponsorings in Form einer Sachspende (Material für ein neues Heulager) in einer Größenordnung von rd. 7.000 € entsprechend gemildert werden konnten.
Förderverein:
Dem Vorschlag, die Finanzierung des Waldzoos durch Gründung eines Fördervereins auf eine breitere Basis zu stellen, steht die Waldzoobetreiberin ablehnend gegenüber. Die Betreiberin begründet dies damit, dass sie keine Einschränkungen in der Organisation, des Betriebsablaufs und in Personalfragen eingehen möchte. Mit der Darstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im HFB ist die Waldzoobetreiberin einverstanden.
Hinweisschilder:
Die Verkehrsbehörde der Stadt Offenbach steht der Anbringung von Hinweisschildern für private Einrichtungen durchweg ablehnend gegenüber.
Gutscheine für KITA- oder Grundschulgruppen:
Die Waldzoobetreiberin ist als Gegenleistung für den erhöhten Zuschuss grundsätzlich bereit, eine vertretbare wirtschaftliche Vereinbarung zu treffen. 2 Alternativen wurden insofern auch bereits angeboten. Die Details einer derartigen Vereinbarung werden in Kürze mit der Waldzoobetreiberin besprochen und entsprechend vereinbart.
Ausweitung:
Eine Flächenausweitung des Waldzoos ist vorrangig hinsichtlich der forst- und naturschutzrechtlichen Belange durch das Forstamt Langen sowie das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz konkret zu prüfen. Hier gilt es alle Aspekte (Forstrecht, Bau- und Planungsrecht, naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen und Landschaftsschutz, Wasserrecht) abzuarbeiten. Es zeichnet sich bereits im Vorfeld ab, dass hierfür hohe Hürden zu überwinden wären. Insgesamt werden seitens der Fachämter evtl. Überlegungen hinsichtlich einer Erweiterung des Waldzoos insofern sehr kritisch gesehen.
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