Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2013

 

 

 

 

TOP 11

Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 ff SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 404/13 * (Dezernat II, Amt 51) vom 13.11.2013,
2011-16/DS-I(A)0471

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24a Abs. 1 und 2 SGB VIII in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 2 erfolgt in den nach Anlage 1 festgelegten Ausbaustufen bis 2015 ff.

 

  1. Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand für Plätze in Tageseinrichtungen und Tagespflege für U3 wird gemäß § 24a Abs. 2 Nummer 2 SGB VIII sowie gemäß Stadtverordnetenbeschluss [2011-16/DS-I(A)0115] vom 23.11.2011 zum 31.12.2013 wie in Anlage 1 unter U3 – aus 45% der Population aufgeführt – festgestellt. Der weitere Ausbau für die Jahre 2014 ff soll entsprechend der in Anlage 1 unter Ausbaustufen U3 ausgewiesenen Platzvorgaben erfolgen.

 

  1. Für Hortplätze wird der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand zum 31.12.2013 wie in Anlage 1 unter „Hortplätze zum 31.12.2013“ – aus 25% der Population aufgeführt – festgestellt. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss [2011-16/DS-I(A)0115] vom 23.11.2011 wird der Bedarf wie in Anlage 1 unter „Bedarf Hort“ / „Ausbau 14 ff“ - aus 35% der Population - festgestellt.

 

  1. Die Versorgungsquote in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird gemäß § 24 Abs. 1 auf 98% der Population wie in Anlage 2 festgestellt.

 

  1. Das Planungs- und Bauvorhaben zur Verwirklichung der Schule und Kindertagesstätte am Hafen ist durch den Magistrat weiterhin mit höchster Priorität voranzutreiben, um die besonders hohe regionale Bedarfsunterdeckung an U3-, Kindergarten- und Hortplätzen in der nördlichen wie angrenzenden südlichen Innenstadt möglichst zeitnah zu beheben.

 

  1. Die notwendigen Haushaltsmittel für den nach Punkt 1 bis 5 beschlossenen Ausbau sind durch den Magistrat in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen vorzusehen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

* redaktionelle Korrektur: Die Vorlage wurde versehentlich mit der falschen Mag.Nr. vorgedruckt, diese wird redaktionell korrigiert. Alt 338/13, neu 404/13.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.12.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung