Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2013

 

 

 

TOP 18

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der GBO Gemeinnützigen Bau-gesellschaft mbH Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 422/13 (Dez. I, Amt 20) vom 20.11.2013,
2011-16/DS-I(A)0480

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO eine modifizierte Ausfallbürgschaft zugunsten der GBO Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH Offenbach am Main mit einem Höchstbetrag von 5.481.500,00 Euro ab dem 30.05.2016 im Rahmen der Umschuldung eines ursprünglich in 2006 gewährten KfW-Darlehens.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.12.2013

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung