Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2014

 

 

 

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Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 022/14 (Dez. II, Amt 51) vom 15.01.2014,

2011-16/DS-I(A)0502

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Die in Anlage beigefügte Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

  1. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Umsetzung der Satzung sind durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Doppelhaushalt 2014/15 vorgesehen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0502 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

  1. Die in Anlage beigefügte Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main wird beschlossen.

 

  1. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Umsetzung der Satzung sind durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Doppelhaushalt 2014/15 vorgesehen.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

2011-16/DS-I(A)0502 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung

 

  1. die in Anlage beigefügte Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main

 

beschließen möge.

 

  1. die notwendigen Haushaltsmittel für die Umsetzung der Satzung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Doppelhaushalt 2014/15 vorgesehen hat.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.02.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung