Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0509Ausgegeben am 05.03.2014

Eing. Dat. 05.03.2014

 

 

 

Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit beachten

Antrag CDU und FDP vom 05.03.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt den vom Magistrat eingebrachten Haushaltsantrag 2014 im Hinblick auf die falschen Planungszahlen. Er wird aufgefordert, zukünftig den Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit strikt bei der Aufstellung des Haushaltsplans zu beachten. Hierbei sind die Haushaltsansätze vorsichtig zu schätzen, sofern sie nicht errechenbar sind. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass Planungszahlen der Finanzverwaltung übernommen werden. Sollte im Einzelfall hiervon abgewichen werden, ist dies darzustellen und zu begründen.

 

 

Begründung

 

Die Prognosen des Haushaltsplans dienen dazu, Stadtverordneten und Öffentlichkeit ein realistisches Bild von der finanziellen Situation der Stadt zu liefern, um bewerten zu können, ob die Ausgaben an die Einnahmesituation angepasst sind und vor realem Hintergrund Schlussfolgerungen für die politische Arbeit ziehen zu können.

 

Bei der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2014/15 hat die Verwaltung offenbar Einnahmen (Schlüsselzuweisungen) prognostiziert, die offensichtlich nicht den Zahlen des Hessischen Finanzministeriums entsprachen.

 

Die Zahlen waren zu hoch angesetzt, was das Bild in Summe schönte – dies ist nachdrücklich zu rügen. Die allgemeinen Planungsgrundsätze (GemHVO) sind aus gutem Grund Hauptbestandteil einer vernünftigen Haushaltsführung und notwendige Voraussetzung einer verantwortungsvollen Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

Es gehört zu den Grundsätzen, Ansätze vorsichtig und realistisch einzuschätzen und sich nicht an Wunschvorstellungen zu orientieren. Aus diesem Grund ist die Einstellung von Schlüsselzuweisungen in einer anderen Höhe als vom Hessischen Finanzministerium veranschlagt nicht hinzunehmen, vermittelt dies doch der Stadtverordnetenversammlung ein falsches Bild der tatsächlichen Lage.

 

Die Stadtverordneten erwarten zu Recht, dass die Verwaltung sich an Recht und Gesetz hält. Vorgänge, wie bei der Haushaltsaufstellung 2014/15 erschüttern das Vertrauen in die Vorlagen des Magistrats.

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