Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0509/2Ausgegeben am 20.03.2014

Eing. Dat. 20.03.2014

 

 

 

 

 

Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit beachten

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 20.03.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, in Zukunft sofort nach Bekanntwerden von haushaltsrelevanten Entwicklungen von Seiten des Landes oder des Bundes, die Stadtverordnetenversammlung über Art und Höhe zu informieren.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, einen neuen Haushaltsplan und eine neue Haushaltssatzung für das Jahr 2014, sowie ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Dabei soll eine klare Prioritätensetzung auf Investitionen in Bildung und Erziehung gelegt werden. Auch die Wirtschaftsförderung muss gestärkt werden.  

 

Bei zukünftigen Erstellungen von Haushaltsplänen und –satzungen sind die Haushaltsansätze vorsichtig zu schätzen, sofern sie nicht errechenbar sind. Dazu sind die Schutzschirmvorgaben zu beachten.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hätte den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 in der aktuellen Form nicht beschlossen, wenn ihr bekannt gewesen wäre, dass im Jahr 2014 – im Vergleich zum Vorjahr - mit 9,8 Millionen Euro weniger Schlüsselzuweisungen vom Land Hessen zu rechnen gewesen wären.