Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2014

 

 

 

TOP 17

Masterplan der Stadtentwicklung
hier: Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und
„Offenbach offensiv e.V.“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 085/14 (Dez. I, Amt 60) vom 05.03.2014,
2011-16/DS-I(A)0517
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 20.03.2014,
2011-16/DS-I(A)0517/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0517/1, 2011-16/DS-I(A)0517

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Dem in der Anlage beigefügten Kooperationsvertrag der Stadt Offenbach mit Offenbach offensiv e.V. wird zugestimmt.

 

Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt eines ergänzenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über 1. die Höhe der Folgekosten 2. die Zusammensetzung des Beirates und 3. die Geschäftsordnung.

 

Alle im Prozessverlauf anfallenden Protokolle, z.B. der Arbeitstreffen der Vertragsparteien, werden den Stadtverordneten zugänglich gemacht.

 

Der Kooperationsvertrag wird wie folgt geändert und in geänderter Form nochmals dem Vertragspartner „Offenbach offensiv e.V.“ vorgelegt:

 

Seite 2, I. Präambel, 5. Absatz:

 

Folgender Satz wird wie folgt ergänzt: „Ziel ist, die Attraktivität des Standorts Offenbach am Main für Unternehmen zu steigern und den Zuzug einer einkommensstarken Wohnbevölkerung zu fördern“.

 

Seite 5, V. Arbeitsgruppen zu Fachthemen, 2. Absatz:

 

Folgender Satz wird wie folgt ergänzt: „In den Arbeitsgruppen arbeiten insbesondere Vertreter der Vertragspartner sowie Experten unter anderem aus Planung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Bildung, Umwelt, Kultur und Soziales.“

 

Der Magistrat wird zur Unterschrift des Vertrages bevollmächtigt, sofern und sobald der Verein den Nachweis über die Vollständigkeit der anteilig in den Prozess einzubringenden finanziellen Mittel in Höhe von mind. 200.000,00 € erbracht hat.

 

Die erforderliche Mittelbereitstellung des städtischen Anteiles von max. 200.000,00 € erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung durch die Kämmerei über das Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ (09.01.06)“ aus in 2012 bzw. 2013 veranschlagten Haushaltsmitteln. Die Kompensation der Resteübertragung erfolgt durch das Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ in gleicher Höhe in 2014.

 

 

Die Anlage (Kooperationsvertrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0517/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Nach Satz 1 im ersten Absatz des Antragstenors wird eingefügt:

 

Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt eines ergänzenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über 1. die Höhe der Folgekosten 2. die  Zusammensetzung des Beirates und 3. die Geschäftsordnung.

 

Alle im Prozessverlauf anfallenden Protokolle, z.B. der Arbeitstreffen der Vertragsparteien, werden den Stadtverordneten zugänglich gemacht.

 

Der Kooperationsvertrag wird wie folgt geändert und in geänderter Form nochmals dem Vertragspartner „Offenbach offensiv e.V.“ vorgelegt:

 

Seite 2, I. Präambel, 5. Absatz:

Folgender Satz wird wie folgt ergänzt: „Ziel ist, die Attraktivität des Standorts Offenbach am Main für Unternehmen zu steigern und den Zuzug einer einkommensstarken Wohnbevölkerung zu fördern“.

 

Seite 5, V. Arbeitsgruppen zu Fachthemen, 2. Absatz:

Folgender Satz wird wie folgt ergänzt: „In den Arbeitsgruppen arbeiten insbesondere Vertreter der Vertragspartner sowie Experten unter anderem aus Planung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Bildung, Umwelt, Kultur und Soziales.“

 

2011-16/DS-I(A)0517 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Dem in der Anlage beigefügten Kooperationsvertrag der Stadt Offenbach mit Offenbach offensiv e.V. wird zugestimmt.

 

Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt eines ergänzenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über 1. die Höhe der Folgekosten 2. die Zusammensetzung des Beirates und 3. die Geschäftsordnung.

 

Alle im Prozessverlauf anfallenden Protokolle, z.B. der Arbeitstreffen der Vertragsparteien, werden den Stadtverordneten zugänglich gemacht.

 

Der Kooperationsvertrag wird wie folgt geändert und in geänderter Form nochmals dem Vertragspartner „Offenbach offensiv e.V.“ vorgelegt:

 

Seite 2, I. Präambel, 5. Absatz:

 

Folgender Satz wird wie folgt ergänzt: „Ziel ist, die Attraktivität des Standorts Offenbach am Main für Unternehmen zu steigern und den Zuzug einer einkommensstarken Wohnbevölkerung zu fördern“.

 

Seite 5, V. Arbeitsgruppen zu Fachthemen, 2. Absatz:

 

Folgender Satz wird wie folgt ergänzt: „In den Arbeitsgruppen arbeiten insbesondere Vertreter der Vertragspartner sowie Experten unter anderem aus Planung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Bildung, Umwelt, Kultur und Soziales.“

 

Der Magistrat wird zur Unterschrift des Vertrages bevollmächtigt, sofern und sobald der Verein den Nachweis über die Vollständigkeit der anteilig in den Prozess einzubringenden finanziellen Mittel in Höhe von mind. 200.000,00 € erbracht hat.

 

Die erforderliche Mittelbereitstellung des städtischen Anteiles von max. 200.000,00 € erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung durch die Kämmerei über das Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ (09.01.06)“ aus in 2012 bzw. 2013 veranschlagten Haushaltsmitteln. Die Kompensation der Resteübertragung erfolgt durch das Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ in gleicher Höhe in 2014.

 

 

Die Anlage (Kooperationsvertrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

2011-16/DS-I(A)0517 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem in der Anlage beigefügten Kooperationsvertrag der Stadt Offenbach mit Offenbach offensiv e.V. wird zugestimmt. Der Magistrat wird zur Unterschrift des Vertrages bevollmächtigt, sofern und sobald der Verein den Nachweis über die Vollständigkeit der anteilig in den Prozess einzubringenden finanziellen Mittel in Höhe von mind. 200.000,00 € erbracht hat.

 

Die erforderliche Mittelbereitstellung des städtischen Anteiles von max. 200.000,00 € erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung durch die Kämmerei über das Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ (09.01.06)“ aus in 2012 bzw. 2013 veranschlagten Haushaltsmitteln. Die Kompensation der Resteübertragung erfolgt durch das Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ in gleicher Höhe in 2014.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung