Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2014

 

 

 

TOP 21

Anlage einer Hochzeitsallee/-wiese
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 06.03.2014, 2011-16/DS-I(A)0521
Ergänzungsantrag Die Linke. vom 19.03.2014, 2011-16/DS-I(A)0521/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0521/1, 2011-16/DS-I(A)0521

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1.    die im Magistratsbericht 2011-16/DS II(A)0049 vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen,

 

2.    mit der darin vorgeschlagenen „Hochzeitswiese“ am Hergenröderweg sowie der wegbegleitenden „Hochzeitsallee“ von der Rumpenheimer/ Brandenburger Str. zum Almeiweg und dem „Schleusenplatz“ des Reit- und Fahrvereins Rumpenheim zu beginnen.

 

3.    (Ehe-) Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften übernehmen die Kosten für Baum und Pflanzung und tragen innerhalb der ersten 5 Jahre die Kosten für die Baumpflege.

 

4.    Als zu pflanzende Baumarten auf der Wiese sind ausschließlich heimische Bäume vorzusehen und im Falle der Allee sind die Pflanzungen so vorzunehmen, dass der Alleecharakter frühzeitig erkennbar wird.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0521/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Vorlage wird in Punkt 3 wie folgt ergänzt:

 

3. (Ehe-) Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften übernehmen die Kosten für Baum und Pflanzung und tragen innerhalb der ersten 5 Jahre die Kosten für die Baumpflege.

 

2011-16/DS-I(A)0521 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

1.     die im Magistratsbericht 2011-16/DS II(A)0049 vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen,

 

2.     mit der darin vorgeschlagenen „Hochzeitswiese“ am Hergenröderweg sowie der wegbegleitenden „Hochzeitsallee“ von der Rumpenheimer/ Brandenburger Str. zum Almeiweg und dem „Schleusenplatz“ des Reit- und Fahrvereins Rumpenheim zu beginnen.

 

3.     (Ehe-) Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften übernehmen die Kosten für Baum und Pflanzung und tragen innerhalb der ersten 5 Jahre die Kosten für die Baumpflege.

 

4.     Als zu pflanzende Baumarten auf der Wiese sind ausschließlich heimische Bäume vorzusehen und im Falle der Allee sind die Pflanzungen so vorzunehmen, dass der Alleecharakter frühzeitig erkennbar wird.

 

2011-16/DS-I(A)0521 (alt)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. die im Magistratsbericht 2011-16/DS II(A)0049 vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen,

 

  1. mit der darin vorgeschlagenen „Hochzeitswiese“ am Hergenröderweg sowie der wegbegleitenden „Hochzeitsallee“ von der Rumpenheimer/ Brandenburger Str. zum Almeiweg und dem „Schleusenplatz“ des Reit- und Fahrvereins Rumpenheim zu beginnen.

 

  1. (Ehe-) Paare übernehmen die Kosten für Baum und Pflanzung und tragen innerhalb der ersten 5 Jahre die Kosten für die Baumpflege.

 

  1. Als zu pflanzende Baumarten auf der Wiese sind ausschließlich heimische Bäume vorzusehen und im Falle der Allee sind die Pflanzungen so vorzunehmen, dass der Alleecharakter frühzeitig erkennbar wird.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.03.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung