Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0526Ausgegeben am 11.04.2014

Eing. Dat. 03.04.2014

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit Kommunales Jobcenter

hier: Forderungsübernahme Altdarlehen Mietrückstände und Altdarlehen Kaution

Antrag Magistratsvorlage Nr. 107/14 (Dez. III und I, MainArbeit (58) und Amt 20) vom 02.04.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Eigenbetrieb MainArbeit übernimmt im Jahr 2014 alle noch offenen Altforderungen gem. § 22 SGB II (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) mit einem Volumen von rund 1,3 Mio. €, für die keine Ratenzahlungen existieren.

 

2.    Der Betrag von 1,3 Mio. € wird mit entsprechender Wertberichtigung zum 31.12.2014 aus der städtischen Bilanz ausgebucht. Gleichzeitig bucht die Stadt Offenbach am Main zum 31.12.2014 eine Forderung aus übergebenen Altforderungen gegenüber dem Eigenbetrieb MainArbeit in die städtische Bilanz ein.

 

3.    In der Bilanz des Eigenbetriebs MainArbeit wird zum 31.12.2014 der Betrag von rund 1,3 Mio. € als Forderung gegenüber Arbeitssuchenden ausgewiesen. Gleichzeitig wird der Betrag als Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Offenbach am Main eingebucht.

 

4.    Der Eigenbetrieb MainArbeit berichtet der Kämmerei künftig am Ende eines jeden Quartals über den Stand der verbliebenen offenen Altforderungen sowie über die realisierten Einnahmen aus Rückzahlungen. Auf Basis dieses Berichts passen die Stadt Offenbach am Main sowie der Eigenbetrieb MainArbeit ihre bilanziellen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Altforderungen gem. § 22 SGB II an. Der Eigenbetrieb MainArbeit veranlasst zu diesem Zeitpunkt die Überweisung der zurückgezahlten Darlehen an die Stadt Offenbach am Main auf ein im Nachtrag einzurichtendes Produktkonto im Budget der Kämmerei.

 

5.     Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt über den Nachtragshaushalt 2014.

 

 

Begründung:

 

Die Übernahme der Altforderungen durch die MainArbeit hat den Vorteil, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Buchungen in weiteren neuen Fachverfahren vornehmen müssen. Die Stadtverwaltung bucht mit dem Fachverfahren H&H proDoppik, der Eigenbetrieb MainArbeit nutzt das Fachverfahren Lämmkom. Die Abteilung Finanzen der MainArbeit kann bei Leistungsbeendigung den Forderungseinzug eigenständig bearbeiten.

 

Lediglich bei Vollstreckungsmaßnahmen ist dann wieder die Stadtverwaltung Offenbach (Amt 21) verantwortlich.