Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai 2014

 

TOP 9

Eigenbetrieb MainArbeit Kommunales Jobcenter
hier: Forderungsübernahme Altdarlehen Mietrückstände und Altdarlehen Kaution

Antrag Magistratsvorlage Nr. 107/14 (Dez. III und I, MainArbeit (58) und Amt 20) vom 02.04.2014, 2011-16/DS-I(A)0526

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Der Eigenbetrieb MainArbeit übernimmt im Jahr 2014 alle noch offenen Altforderungen gem. § 22 SGB II (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) mit einem Volumen von rund 1,3 Mio. €, für die keine Ratenzahlungen existieren.

 

2.    Der Betrag von 1,3 Mio. € wird mit entsprechender Wertberichtigung zum 31.12.2014 aus der städtischen Bilanz ausgebucht. Gleichzeitig bucht die Stadt Offenbach am Main zum 31.12.2014 eine Forderung aus übergebenen Altforderungen gegenüber dem Eigenbetrieb MainArbeit in die städtische Bilanz ein.

 

3.    In der Bilanz des Eigenbetriebs MainArbeit wird zum 31.12.2014 der Betrag von rund 1,3 Mio. € als Forderung gegenüber Arbeitssuchenden ausgewiesen. Gleichzeitig wird der Betrag als Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Offenbach am Main eingebucht.

 

4.    Der Eigenbetrieb MainArbeit berichtet der Kämmerei künftig am Ende eines jeden Quartals über den Stand der verbliebenen offenen Altforderungen sowie über die realisierten Einnahmen aus Rückzahlungen. Auf Basis dieses Berichts passen die Stadt Offenbach am Main sowie der Eigenbetrieb MainArbeit ihre bilanziellen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Altforderungen gem. § 22 SGB II an. Der Eigenbetrieb MainArbeit veranlasst zu diesem Zeitpunkt die Überweisung der zurückgezahlten Darlehen an die Stadt Offenbach am Main auf ein im Nachtrag einzurichtendes Produktkonto im Budget der Kämmerei.

 

5.     Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt über den Nachtragshaushalt 2014.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.05.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung