Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai 2014

 

TOP 10

Anonymisierte Bewerbungen
Antrag FDP vom 14.04.2014, 2011-16/DS-I(A)0527
Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FW vom 08.05.2014,
2011-16/DS-I(A)0527/1

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0527/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, zwei Jahre nach Einführung der anonymisierten Bewerbungsverfahren eine Evaluierung des Verfahrens vorzunehmen. Darin soll geprüft und berichtet werden, welche und wie viele Bewerbungsverfahren innerhalb der städtischen Ämter und der SOH anonymisiert durchgeführt wurden. Außerdem ist auch auf die Genderperspektive einzugehen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0527/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, zwei Jahre nach Einführung der anonymisierten Bewerbungsverfahren eine Evaluierung des Verfahrens vorzunehmen. Darin soll geprüft und berichtet werden, welche und wie viele Bewerbungsverfahren innerhalb der städtischen Ämter und der SOH anonymisiert durchgeführt wurden. Außerdem ist auch auf die Genderperspektive einzugehen.

 

2011-16/DS-I(A)0527

 

Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0527/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2011-16/DS-I(A)0527.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Juni 2012 (2011-16/DS-I(A)0190) die Einführung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens bei der Stadt und den städtischen Gesellschaften beschlossen. Der Magistrat möge über die bisherigen Erfahrungen sowohl bei der Stadt als auch in den städtischen Gesellschaften berichten und bewerten, ob sich das Verfahren bewährt hat und in der bisherigen Form beibehalten werden soll.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.05.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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