Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai 2014

 

 

 

TOP 23

Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord, Willi-Bauer-Straße, Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 249 und Philipp-Ullrich-Straße Nr. 275
Antrag Magistratsvorlage Nr. 137/14 (Dez. I, Amt 80) vom 30.04.2014,

2011-16/DS-I(A)0541

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

  1. Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Verkäuferin die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 249 = 449 m² und Nr. 275 = 200 m² (gesamt 649 m²) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

  2. Der Kaufpreis beträgt 116.820,00 EUR (180,00 EUR/m²).

  3. Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

  4. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

  5. Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 125.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2014, vorbehaltlich der Resteübertragung aus dem Haushaltsjahr 2013, beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung, Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten).

  6. Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.



Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.05.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung