Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0553Ausgegeben am 22.05.2014

Eing. Dat. 22.05.2014

 

 

 

 

 

Waldenburger Weg, Sanierung von Setzungen in öffentlicher Fläche durch alte unterirdische Brunnenkammern

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 160/14 (Dez. I, Amt 60) vom 21.05.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Sanierung der Setzungen durch alte unterirdische Brunnenkammern im Waldenburger Weg, nach der vom Ingenieurbüro Pöyry Deutschland GmbH, 61169 Friedberg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 130.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird vorbehaltlich

 

·   der Finanzierung

·   der Mittelfreigabe durch die Kämmerei sowie der Genehmigung durch das

      Regierungspräsidium Darmstadt

·  der Freigabe der Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2014

 

zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.6165000960 „Wegesicherung und Beschilderung", PN V 3006  wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2013:               60.000,00 €       (davon erfolgte Rückstellungen

                                                                                 in Höhe von 56.084,60 € gebildet)  
Haushaltsmittel 2014:               70.000,00 €
Gesamt:                                    130.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Das zu sanierende Planungsgebiet liegt in der Offenbacher Carl-Ulrich-Siedlung, zwischen der Neusalzer Straße im Osten und dem Waldenburger Weg im Westen. Zwischen dem Gelände der Kindertagesstätte sowie dem Jugendzentrum und der anschließenden Wohnbebauung verläuft ein öffentlicher Fuß- und Radweg.

 

In diesem Bereich befinden sich im Untergrund noch Reste alter Brunnenkammern.

 

Auf dem Freigelände der Kindertagesstätte kam es bereits im März 2009 zum Einsturz eines Hohlraumes. Geotechnische Untersuchungen ergaben als Ursache massive Eigensetzungen der vor Jahrzehnten in die Brunnenkammern eingebrachten Verfüllung. Die Freifläche der Kindertagesstätte und teilweise des Jugendzentrums wurde daraufhin saniert. Am vorhandenen Fuß- und Radweg wurden zum damaligen Zeitpunkt keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Juni 2012 kam es auf dem privaten Grundstück Waldenburger Weg 20 zu einem weiteren Tagesbruch, welcher wegen Gefahr im Verzug umgehend saniert wurde. Auf dem Rad- und Gehweg bildeten sich zeitgleich massive Risse in der Asphaltdecke, daraufhin wurde der Weg (Gefahr im Verzug), umgehend gesperrt. Zur Klärung der Frage weiterer Hohlräume mit möglichem Risiko- und Schadenspotenzial wurde die Dr. Hug Geoconsult GmbH, 61440 Oberursel, mit der Durchführung geotechnischer Untersuchungen (Schürfungen/Rammsondierungen) beauftragt.

 

Als Ergebnis dieser geotechnischen Untersuchungen entlang des öffentlichen Weges wurde festgestellt, dass die vorhandene Verfüllung der alten Brunnenkammern durch mit Ziegelbruch/Bauschutt durchsetzte Auffüllböden, die eine lockere bis sehr lockere Lagerungsdicke aufweisen, gekennzeichnet ist.

 

Die flächig im Wegbereich vorhandenen Auffüllungen werden nach Auswertung der Bodenuntersuchungen als nicht tragfähig und ausgesprochen setzungsgefährdet bewertet.

 

Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen wurde seitens des Büro Dr. Hug Geoconsult GmbH eine Empfehlung für die Sanierung des Weges gegeben. Diese Sanierung sieht einen flächigen Erdaushub der Wegeparzelle bis in eine Tiefe von ca. 1,00 m vor. Vorgefundene Hohlräume sind abzubrechen, vorhandenes Wasser abzupumpen und die freigelegten Hohlräume mit Flüssigboden (z.B. Dämmer®) zu verfüllen. Anschließend wird der Weg mit einer wassergebundenen Deckschicht einschließlich notwendigem Unterbau (Ersatz des abgefahrenen Aushubbodens) wieder hergestellt.

 

Mit Abschluss der Sanierungsarbeiten sind alle festgestellten Hohlräume tragfähig verfüllt.

 

Der geplante Ausbau des Rad- und Gehweges ist mit einer Oberflächenbefestigung

 

Aufbau:  4 cm Deckschicht Sabalith, gelb

                6 cm Dynamische Schicht Lava 0/16

              30 cm Frostschutzschicht

 

vorgesehen.

 

Auf eine gebundene Ausführung (bituminös) wird auf Grund noch möglicher weiterer Setzungen verzichtet, um damit erhöhten Aufwendungen für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen vorzubeugen.

 

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen verschiedener Abteilungen des Regierungspräsidiums Darmstadt vor: der Oberen Bodenschutzbehörde, des Gewässerschutzes (Abt.: Arbeitsschutz und Umwelt) sowie der Kampfmittelräumung. Die daraus resultierenden Auflagen wurden bei der Kostenzusammenstellung berücksichtigt.

 

Eine ökologische Baubegleitung- und überwachung ist aufgrund des vorhandenen Baumbestandes erforderlich und wird durch das Büro Stockert, Landschaftsarchitektin, wahrgenommen. Die Kosten wurden berücksichtigt.

 

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Natur- und Artenschutz

Zu den Vorplanungen des Sanierungsvorhabens wurde bereits eine umfangreiche Stellungnahme aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes abgegeben. Zusammenfassend daraus sind folgende Anforderungen nun in der Umsetzung zu stellen:

 

Der Schutz des vorhandenen Gehölzbestandes muss durch umfassende und fachgerechte Baumschutzmaßnahmen sichergestellt werden, damit eine Beeinträchtigung der Vitalität und Standsicherheit der Bäume ausgeschlossen wird. Wir empfehlen die Einbindung eines Baumsachverständigen zur Festlegung der Maßnahmen vor und während des Bauablaufs sowie die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung.

 

Von der geplanten Maßnahme sind zahlreiche, teilweise nach Grünschutzsatzung geschützte Großbäume im Kronentrauf- und Wurzelbereich tangiert. Vor Beginn der Baumaßnahme ist durch einen Baumfachmann zu prüfen und festzulegen, welche Baumschutzmaßnahmen erforderlich sind, damit eine Beeinträchtigung der Gehölze ausgeschlossen werden kann.

 

Im Wurzelbereich von Bäumen sind in der Regel in Handschachtung sog. Wurzelsuchgräben durchzuführen und dann einzelbaumweise die weitergehenden Schutzmaßnahmen (wie z.B. Wurzelbrücken, -kappungen, Baggermatratzen u.a.) festzulegen. Ebenso sind beim Neuaufbau der wassergebundenen Wegedecke baumfachliche Belange unbedingt zu berücksichtigen. Während des Bauablaufs ist sicherzustellen, dass diese Schutzmaßnahmen fachgerecht durchgeführt werden. Dies kann durch eine fachlich qualifizierte ökologische Baubegleitung erfolgen.

 

Altlasten / Bodenschutz

Die Stellungnahme zu den Belangen des Bodenschutzes und Wasserrechts erfolgte durch die zuständige Obere Bodenschutz – und Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt vom 3. Juli 2013. Die darin ausgeführten Auflagen wurden bereits bei der Kostenzusammenstellung berücksichtigt und müssen analog bei der Umsetzung Anwendung finden.

 

 

Immissionsschutz

Wir geben folgenden Hinweis zu bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Immissionsschutz:

 

Als nichtgenehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes (BImSchG) ist die Baustelle so zu betreiben, dass die allgemeinen Anforderungen des § 22 BImSchG erfüllt sind, d. h. schädliche Umwelteinwirkungen / z.B. Immissionen sind zu verhindern oder nach dem Stand der Technik zu minimieren. Staubimmissionen können durch Befeuchtung von staubenden Materialien, Einhausung von Bereichen mit Staubentstehung und / oder Auswahl von emissionsarmen Technologien verhindert bzw. reduziert werden. Die Maßnahmen zur Reduzierung von Gerätelärm ergeben sich aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz).

 

Klimaschutz / Energie

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde vom Ingenieurbüro Pöyry Deutschland GmbH eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 130.000,00 € abschließt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie ei­ne detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage: Auszug aus der Stadtkarte

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro