Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0557Ausgegeben am 22.05.2014

Eing. Dat. 22.05.2014

 

 

Mietkostenzuschuss für den Wassersportverein 1923 Offenbach e.V.

Antrag SPD, B‘90/Die Grünen, FDP und FW vom 21.05.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Wassersportverein 1923 Offenbach e.V. erhält zukünftig einen jährlichen Mietkostenzuschuss in Höhe von 6.240.- € für die Bahnmiete im Waldschwimmbad des EOSC.

 

Der Zuschuss wird aus dem USK Sportförderung (08010100.7124002191) erstattet. Sollten die Mittel dort nicht ausreichen, ist der Betrag im Zuge der Deckungsfähigkeit mit anderen USK im Budget des Sportamtes zu verrechnen.

 

 

Begründung:

 

Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0313 verpflichtet den EOSC unter Punkt 4 und 5, die Bahnmiete für fremde Vereine auf 20 Euro pro Trainings- und Sportstunde zu erhöhen. In Umsetzung des Beschlusses hat der EOSC die bestehenden Verträge mit den fremden Vereinen, die das Waldschwimmbad für Trainingszwecke nutzen, entsprechend angepasst. Aus dieser Regelung ergeben sich für den WVO erhebliche finanzielle Konsequenzen, die für den Verein nicht tragbar sind.

 

So soll der Verein basierend auf Punkt 4 des Beschlusses für die Nutzung des Bades pro Jahr 14.560 Euro für 14 Trainingsstunden pro Woche zahlen. Vor den Veränderungen der Nutzungsbedingungen im Nachgang zu 2011-16/DS-I(A)0313 zahlte der WVO lediglich 6.240 Euro pro Jahr. Die Differenz ergibt sich daraus, dass dem Verein nun die stündliche Nutzung des Bades pro Bahn in Rechnung gestellt wird. Dies war früher anders, was dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung bei der Beschlussfassung zu 2011-16/DS-I(A)0313 nicht bekannt war.

 

Der Verein ist sich der Notwendigkeit von Sparmaßnahmen der Stadt Offenbach bewusst und ist mit einer Erhöhung der Stundenmiete einverstanden, doch die enorme Steigerung der Bahnmiete infolge der Berechnung pro Bahn und Stunde übersteigt die finanzielle Leistungsfähigkeit des Traditionsvereins erheblich. Der Verein wünscht sich infolgedessen eine Unterstützung durch die Stadt Offenbach, welche die genannte besondere Härte ausgleicht.

 

Ein jährlicher Mietkostenzuschuss aus der allgemeinen Sportförderung in Höhe von 6.240.- € mindert die Differenz zwischen der alten Rechnungsstellungspraxis und den neuen Vertragsbestimmungen. Somit trägt der WVO künftig nur die in 2011-16/DS-I(A)0313 intendierte Erhöhung des Nutzungsentgelts. Der EOSC sieht beim WVO zudem davon ab, dem WVO Eintrittsgelder für seine Sportlerinnen und Sportler abzuverlangen.