Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Juni 2014

 

TOP 16

Grundstückserwerb Ausgleichsfläche Bürgel-Ost, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 161/14 (Dez. I, Amt 80) vom 21.05.2014,

2011-16/DS-I(A)0554

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage bei Enthaltung der Fraktion der Republikaner wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 141/2 mit 1.886 m² von den in der Anlage genannten Verkäufern zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 160.310,00 EUR (85,00 EUR/m²).

 

3.     Im Falle einer Steigerung des Bodenwerts innerhalb der nächsten 15 Jahre um mehr als 10 %, verpflichtet sich die Stadt Offenbach, den Mehrwert an die Verkäufer nachzuzahlen.

4.     Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungs-vormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

5.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von der Erwerberin getragen.

6.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 173.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2014, vorbehaltlich der Resteübertragung aus dem Haushaltsjahr 2013, beim Produktkonto 10010200.0500000280 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), zur Verfügung, Investitionsnummer 1001020500801202 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten).

7.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten. Die auf dem Grundstück befindlichen Aufbauten (Hütten, Pool etc.) werden auf Kosten der Verkäufer entfernt.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 11.06.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung