Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Juni 2014

 

 

 

TOP 13

Bebauungsplan Nr. 503 für das Gebiet, das umgrenzt wird von Marienstraße, Hohe Straße, Liebigstraße und Darmstädter Straße – 1. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 158/14 (Dez. I, Amt 60) vom 21.05.2014,

2011-16/DS-I(A)0551

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 503 in der Gemarkung Offenbach, Flur 7 für das Gebiet, das umgrenzt wird von der Marienstraße, der Hohe Straße, der Liebigstraße und der Darmstädter Straße, wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst folgende Flurstücke:

 

Gemarkung Offenbach, Flur 7, Flurst. Nrn. 100/2, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108 und 109/1.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

Folgende Zielsetzungen werden mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 503 insbesondere verfolgt:

 

·         Festsetzung der Art der baulichen Nutzung durch Anwendung der aktuellen Baunutzungsverordnung

·         Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.06.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung