Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. Juni 2014

 

 

 

 

 

TOP 11

Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 19.05.2014, 2011-16/DS-I(A)0549

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der Magistrat wird beauftragt, eine Antidiskriminierungsrichtlinie für die Stadtverwaltung zu erstellen.

 

2.    Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob in Offenbach eine Antidiskriminierungsstelle für Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung eingerichtet werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen und zu berichten, ob eine solche Stelle hauptamtlich, zum Beispiel über eine Finanzierung mit Fördergeldern oder durch Umschichtung in der Verwaltung, eingerichtet werden kann, oder ob diese zunächst ehrenamtlich organisiert werden müsste. Zu beachten ist auch, dass die Antidiskriminierungsstelle einfach und barrierefrei für die Bürger erreichbar sein muss.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.06.2014

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung